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STEUERN & RECHT

Schweizerische Vermögensverwaltungsgesellschaft: GmbH oder AG für Ihr Vermögen

Eine Vermögensverwaltungsgesellschaft ist eine GmbH oder AG, die eigenes Vermögen hält und verwaltet — Wertschriften, Beteiligungen oder Immobilien. Wer nur eigenes oder Familienvermögen verwaltet, braucht keine FINMA-Bewilligung; steuerlich entscheidet vor allem der Beteiligungsabzug über den Nutzen der Struktur.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Die Vermögensverwaltungsgesellschaft ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Funktion: Eine gewöhnliche GmbH oder AG hält und verwaltet Vermögenswerte, statt ein operatives Geschäft zu betreiben. Das Suchwort «vermögensverwaltende GmbH» stammt aus Deutschland — das Schweizer Recht kennt dieselbe Struktur unter Bezeichnungen wie Beteiligungs-, Immobilien- oder Holdinggesellschaft. Diese Seite erklärt die Schweizer Sicht: Einsatzfälle, die Wahl zwischen GmbH und AG, die Besteuerung und die Frage, ab wann die Finanzmarktaufsicht ins Spiel kommt.

Wofür eine Vermögensverwaltungsgesellschaft genutzt wird

Vier Einsatzfälle dominieren in der Praxis:

GmbH oder AG: die Trägerform im Vergleich

Beide Kapitalgesellschaften eignen sich als Träger; die Unterschiede liegen bei Kapital, Publizität und Übertragbarkeit:

KriteriumVermögensverwaltende GmbHVermögensverwaltende AG
MindestkapitalCHF 20'000, voll einbezahltCHF 100'000, mind. CHF 50'000 einbezahlt
Publizität der EigentümerGesellschafter öffentlich im HandelsregisterAktionäre nicht im Handelsregister
Übertragung der AnteileSchriftliche Abtretung, Zustimmung der Gesellschafterversammlung, HandelsregistermutationFormfreie Aktienübertragung, kein Registereintrag
Laufende KostenTiefer (einfachere Struktur)Etwas höher (GV-Formalien, Aktienbuch)
Typischer EinsatzKleinere Portfolios, ein Eigentümer, KostenfokusGrössere Vermögen, Familienlösungen, Diskretion, Nachfolge

Steuerlich behandelt das Gesetz beide Formen identisch. Wer Wert auf Anonymität gegenüber der Öffentlichkeit legt oder Anteile später flexibel übertragen will, wählt die AG; wer die Kapitalbindung minimieren will, die GmbH.

Steuern: Beteiligungsabzug, Kapitalgewinne, Doppelbelastung

Die Besteuerung entscheidet, ob sich die Struktur rechnet. Die relevanten Mechanismen (Stand: Juli 2026):

Wichtig für die Planung: Private Kapitalgewinne auf Wertschriften sind in der Schweiz steuerfrei — wer Titel in die Gesellschaft einbringt, tauscht diese Steuerfreiheit gegen Abschirmung und Planbarkeit ein. Ohne Beteiligungsqualität der Anlagen kippt die Rechnung schnell zugunsten des Privatvermögens.

FINMA-Abgrenzung: wann eine Bewilligung nötig wird — und wann nicht

Das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) erfasst nur, wer gewerbsmässig Vermögenswerte Dritter verwaltet. Daraus ergibt sich eine klare Trennlinie:

Keine Bewilligung braucht, wer ausschliesslich eigenes Vermögen der Gesellschaft verwaltet — auch wenn dieses von mehreren Familienmitgliedern stammt: Die Verwaltung von Vermögen innerhalb wirtschaftlich verbundener familiärer Personen (Family Office) ist vom FINIG ausgenommen. Die private Vermögensverwaltungsgesellschaft, um die es auf dieser Seite geht, bewegt sich vollständig ausserhalb der Aufsicht.

Bewilligungspflichtig als Vermögensverwalter wird, wer für Dritte tätig ist und die Gewerbsmässigkeits-Schwellen der Finanzinstitutsverordnung überschreitet: mehr als CHF 50'000 Bruttoertrag pro Jahr, oder Geschäftsbeziehungen mit mehr als 20 Vertragsparteien, oder dauernde Verfügungsmacht über fremde Vermögenswerte von mehr als CHF 5 Mio. Dann sind FINMA-Bewilligung und Anschluss an eine Aufsichtsorganisation Pflicht — die Kategorien, Kapitalanforderungen und den Ablauf beschreibt die Seite FINMA-Lizenz für Finanzdienstleistungen.

Zwischen beiden Polen liegt eine Grauzone, die in der Praxis oft unterschätzt wird: Wer «nebenbei» Depots von Bekannten mitbetreut oder für Dritte Vollmachten hält, kann die Schwellen schneller reissen als gedacht. Vor der Aufnahme jeder Tätigkeit für Nicht-Familienmitglieder gehört die Bewilligungsfrage geklärt.

Wann sich die Gesellschaft nicht lohnt

Drei Konstellationen sprechen gegen die Struktur:

Ein verbreiteter Irrtum stammt zudem aus deutschen Ratgebern: Die Erbschaftssteuer-Argumente der deutschen vermögensverwaltenden GmbH lassen sich nicht übertragen — in der Schweiz ist die Erbschaftssteuer kantonal geregelt, und direkte Nachkommen sind in den meisten Kantonen ohnehin befreit. Die Schweizer Struktur rechtfertigt sich über Beteiligungsabzug, Haftungstrennung und Nachfolgeorganisation, nicht über die Erbschaftssteuer.

Gründung der Vermögensverwaltungsgesellschaft

Die Gründung folgt dem normalen Weg jeder Kapitalgesellschaft: Statuten mit passendem Zweck («Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen und Vermögenswerten»), Kapitaleinzahlung, öffentliche Beurkundung, Handelsregistereintrag — in der Regel innert zwei bis drei Wochen. Sacheinlagen von Wertschriften oder Beteiligungen sind möglich, brauchen aber einen Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung; steuerlich ist die Einbringung vorher zu planen (Einbringungswert, latente Steuern). Danach gelten die gewöhnlichen Pflichten: Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärung, aktuelles Domizil.

Häufige Fragen

Was ist eine vermögensverwaltende GmbH?
Eine gewöhnliche GmbH, deren Zweck im Halten und Verwalten eigener Vermögenswerte besteht — typischerweise Wertschriften, Beteiligungen oder Immobilien — statt in einem operativen Geschäft. Sie ist keine eigene Rechtsform: Es gelten die normalen Regeln der GmbH mit CHF 20'000 Stammkapital. Der Begriff stammt aus dem deutschen Sprachgebrauch; in der Schweiz spricht man auch von Beteiligungs-, Holding- oder Immobiliengesellschaft.
Braucht eine Vermögensverwaltungsgesellschaft eine FINMA-Bewilligung?
Nicht für eigenes Vermögen: Wer ausschliesslich Vermögen der eigenen Gesellschaft, der eigenen Person oder der Familie verwaltet, fällt nicht unter das Finanzinstitutsgesetz. Eine Bewilligung braucht erst, wer gewerbsmässig Vermögen von Dritten verwaltet — massgeblich sind die Schwellen der FINIV, etwa mehr als CHF 50'000 Bruttoertrag pro Jahr oder mehr als 20 Vertragsparteien.
GmbH oder AG für die Vermögensverwaltung — was ist besser?
Die GmbH kostet mit CHF 20'000 Stammkapital weniger Kapitalbindung, publiziert aber alle Gesellschafter im Handelsregister. Die AG verlangt CHF 100'000 Aktienkapital, hält die Aktionäre dafür aus dem öffentlichen Register und erleichtert spätere Übertragungen — relevant bei Nachfolgeplanung. Steuerlich sind beide identisch; bei grösseren Vermögen und Diskretionsbedarf überwiegt in der Praxis die AG.
Welche Steuern zahlt eine vermögensverwaltende Gesellschaft?
Gewinnsteuer von effektiv rund 11.9 bis 21 Prozent je nach Kanton plus kantonale Kapitalsteuer. Dividenden aus Beteiligungen ab 10 Prozent oder CHF 1 Mio. Verkehrswert sind über den Beteiligungsabzug faktisch steuerfrei, ebenso Kapitalgewinne auf solchen Beteiligungen nach einem Jahr Haltedauer. Auf Wertschriftenerträgen ohne Beteiligungsqualität zahlt die Gesellschaft dagegen volle Gewinnsteuer.
Wann lohnt sich die Struktur nicht?
Wenn das Vermögen hauptsächlich aus privat gehaltenen Wertschriften besteht: Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei, in der Gesellschaft werden sie steuerbar. Dazu kommen laufende Kosten für Buchhaltung, Abschluss und Verwaltung sowie die wirtschaftliche Doppelbelastung bei Ausschüttungen. Ohne Beteiligungen, Immobilien oder gewerbsmässigen Handel überwiegen die Nachteile meist — eine Steuerberatung vor der Gründung ist Pflicht.

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