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HANDELSREGISTER

Handelsregisterauszug bestellen – kostenlos online oder beglaubigt

Den aktuellen Handelsregisterauszug jeder Schweizer Firma laden Sie kostenlos als PDF über Zefix herunter. Beglaubigt bestellen Sie ihn beim kantonalen Handelsregisteramt für CHF 50 – online, per Post oder am Schalter.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Der Handelsregisterauszug ist die amtliche Visitenkarte einer Firma: ein bis zwei Seiten mit Firma, UID-Nummer, Sitz, Zweck, Kapital und den zeichnungsberechtigten Personen. Für die meisten Zwecke genügt der kostenlose unbeglaubigte Auszug, den Sie über Zefix in unter zwei Minuten als PDF herunterladen. Nur wenn eine Bank, ein Amt oder ein ausländischer Geschäftspartner ein Dokument mit Stempel und Unterschrift verlangt, bestellen Sie die beglaubigte Ausfertigung beim kantonalen Handelsregisteramt für CHF 50 Amtsgebühr (Stand: Juli 2026).

CHF 0unbeglaubigter Auszug via Zefix
CHF 50beglaubigte Ausfertigung
2 Min.Download online
1–3 Tagebeglaubigt per Post

Kostenloser Auszug über Zefix: so geht es

Zefix, der zentrale Firmenindex des Bundes, führt die Registerdaten aller rund 640'000 im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten. So laden Sie den Auszug herunter:

  1. Firma suchen

    Auf zefix.ch den Firmennamen oder die UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX) eingeben. Bei häufigen Namen grenzen Sie über den Sitz-Kanton ein.

  2. Rechtseinheit öffnen

    Der Treffer zeigt Rechtsform, Sitz, Status (aktiv oder gelöscht) und die Publikationen im SHAB.

  3. PDF herunterladen

    Über den Link zum kantonalen Registerauszug erhalten Sie das PDF mit dem Vermerk «ohne Gewähr» – inhaltlich identisch mit der beglaubigten Fassung, aber ohne Beglaubigungsvermerk.

Der unbeglaubigte Auszug genügt in der Praxis für Offerten, interne Compliance-Prüfungen, die Anmeldung bei Lieferanten und die meisten Schweizer Behördenkontakte. Wie der Eintrag selbst zustande kommt und was er kostet, erklärt die Übersicht zum Handelsregistereintrag in der Schweiz.

Beglaubigten Handelsregisterauszug bestellen

Die beglaubigte Ausfertigung stellt ausschliesslich das Handelsregisteramt des Sitzkantons aus – mit Stempel, Unterschrift und Ausstellungsdatum. Verlangt wird sie typischerweise von Banken bei der Kontoeröffnung, bei öffentlichen Ausschreibungen, von Botschaften im Visumverfahren und von ausländischen Notaren.

BestellwegDauerKosten
Online-Bestellformular des Handelsregisteramts1–3 Arbeitstage per PostCHF 50 + Versand
Am Schalter (Zug: Aabachstrasse 5; Zürich: Schöntalstrasse 5)sofortCHF 50
Telefonisch mit Rechnung1–3 ArbeitstageCHF 50 + Versand

Die Amtsgebühr von CHF 50 ist in der eidgenössischen Gebührenverordnung festgelegt und gilt in allen Kantonen gleich (Stand: Juli 2026).

Aktueller oder chronologischer Auszug: der Unterschied

Der aktuelle Auszug zeigt nur die heute gültigen Einträge. Der chronologische Auszug dokumentiert zusätzlich jede Mutation seit der Gründung: frühere Firmennamen, Kapitalerhöhungen, ausgeschiedene Organe, Sitzverlegungen und Löschungen. Wer eine bestehende Gesellschaft übernimmt, prüft immer den chronologischen Auszug – er zeigt, ob eine Mantelgesellschaft tatsächlich inaktiv war oder eine bewegte Vorgeschichte hat. Für Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften gilt ein eigener Registereintrag am Ort der Niederlassung – die Details dazu im Beitrag über die Zweigniederlassung in der Schweiz.

Auszug für das Ausland: Apostille und Legalisation

Ausländische Empfänger akzeptieren den Schweizer Auszug meist nur beglaubigt und mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Die Apostille erteilt die Staatskanzlei des Kantons, der den Auszug ausgestellt hat – in Zug und Zürich innert zwei bis fünf Arbeitstagen, Gebühr je nach Kanton CHF 20–40 (Stand: Juli 2026). Für Nicht-Vertragsstaaten (etwa die Vereinigten Arabischen Emirate bis zum Beitritt oder einzelne asiatische Staaten) ersetzt die konsularische Legalisation die Apostille: Beglaubigung durch die Bundeskanzlei, danach durch die Botschaft des Empfängerstaats.

Wann der Handelsregisterauszug nicht genügt

Der Auszug beweist, wer eine Firma vertritt – nicht, wem sie gehört und ob sie zahlungsfähig ist:

Wenn Sie einen Auszug für eine Gründung, eine Übernahme oder ein Bankdossier brauchen und unsicher sind, welche Form verlangt ist, übernehmen wir die Bestellung samt Apostille im Rahmen der Administration – senden Sie kurz Zweck und Empfängerland über das Kontaktformular.

Häufige Fragen

Ist der Handelsregisterauszug kostenlos?
Der unbeglaubigte Auszug ja: Seit dem 1. Januar 2021 stellt Zefix die Registerdaten aller Schweizer Firmen gebührenfrei bereit, das PDF laden Sie ohne Anmeldung herunter. Kostenpflichtig ist nur die beglaubigte Ausfertigung des kantonalen Handelsregisteramts: CHF 50 Amtsgebühr nach der Gebührenverordnung, dazu allfällige Versandkosten.
Wie schnell erhalte ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug?
Am Schalter des Handelsregisteramts sofort, online oder telefonisch bestellt innert ein bis drei Arbeitstagen per Post. Die Ämter der Kantone Zug und Zürich versenden in der Regel am Folgetag. Für dringende Fälle fragen Sie nach Abholung am Schalter – der Auszug wird auf Termin vorbereitet.
Was steht im Handelsregisterauszug?
Firma (Name), UID-Nummer, Rechtsform, Sitz und Domiziladresse, Zweck, Kapital bei Kapitalgesellschaften, eingetragene Personen mit Funktion und Zeichnungsberechtigung sowie das Datum der Eintragung. Der chronologische Auszug zeigt zusätzlich alle gelöschten und geänderten Einträge seit der Gründung – etwa frühere Firmennamen, ausgeschiedene Verwaltungsräte oder Sitzverlegungen.
Brauche ich für das Ausland eine Apostille auf dem Auszug?
Häufig ja. Banken, Behörden und Notare im Ausland verlangen meist einen beglaubigten Auszug mit Apostille der Staatskanzlei des Ausstellungskantons (Haager Übereinkommen). Rechnen Sie mit CHF 20–40 zusätzlich und zwei bis fünf Arbeitstagen. Für Staaten ausserhalb des Übereinkommens läuft die Beglaubigung über die konsularische Legalisation.
Kann ich den Auszug einer gelöschten Firma bestellen?
Ja. Über Zefix finden Sie auch gelöschte Rechtseinheiten, wenn Sie die Suchoption entsprechend setzen; das Handelsregisteramt stellt den chronologischen Auszug oder historische Belege auf Bestellung aus. Das ist Standard bei Due-Diligence-Prüfungen, Erbschaften und Rechtsstreitigkeiten um frühere Gesellschaften.

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