HANDELSREGISTER
Handelsregisterauszug bestellen – kostenlos online oder beglaubigt
Den aktuellen Handelsregisterauszug jeder Schweizer Firma laden Sie kostenlos als PDF über Zefix herunter. Beglaubigt bestellen Sie ihn beim kantonalen Handelsregisteramt für CHF 50 – online, per Post oder am Schalter.
Der Handelsregisterauszug ist die amtliche Visitenkarte einer Firma: ein bis zwei Seiten mit Firma, UID-Nummer, Sitz, Zweck, Kapital und den zeichnungsberechtigten Personen. Für die meisten Zwecke genügt der kostenlose unbeglaubigte Auszug, den Sie über Zefix in unter zwei Minuten als PDF herunterladen. Nur wenn eine Bank, ein Amt oder ein ausländischer Geschäftspartner ein Dokument mit Stempel und Unterschrift verlangt, bestellen Sie die beglaubigte Ausfertigung beim kantonalen Handelsregisteramt für CHF 50 Amtsgebühr (Stand: Juli 2026).
Kostenloser Auszug über Zefix: so geht es
Zefix, der zentrale Firmenindex des Bundes, führt die Registerdaten aller rund 640'000 im Handelsregister eingetragenen Rechtseinheiten. So laden Sie den Auszug herunter:
Firma suchen
Auf zefix.ch den Firmennamen oder die UID-Nummer (CHE-XXX.XXX.XXX) eingeben. Bei häufigen Namen grenzen Sie über den Sitz-Kanton ein.
Rechtseinheit öffnen
Der Treffer zeigt Rechtsform, Sitz, Status (aktiv oder gelöscht) und die Publikationen im SHAB.
PDF herunterladen
Über den Link zum kantonalen Registerauszug erhalten Sie das PDF mit dem Vermerk «ohne Gewähr» – inhaltlich identisch mit der beglaubigten Fassung, aber ohne Beglaubigungsvermerk.
Der unbeglaubigte Auszug genügt in der Praxis für Offerten, interne Compliance-Prüfungen, die Anmeldung bei Lieferanten und die meisten Schweizer Behördenkontakte. Wie der Eintrag selbst zustande kommt und was er kostet, erklärt die Übersicht zum Handelsregistereintrag in der Schweiz.
Beglaubigten Handelsregisterauszug bestellen
Die beglaubigte Ausfertigung stellt ausschliesslich das Handelsregisteramt des Sitzkantons aus – mit Stempel, Unterschrift und Ausstellungsdatum. Verlangt wird sie typischerweise von Banken bei der Kontoeröffnung, bei öffentlichen Ausschreibungen, von Botschaften im Visumverfahren und von ausländischen Notaren.
| Bestellweg | Dauer | Kosten |
|---|---|---|
| Online-Bestellformular des Handelsregisteramts | 1–3 Arbeitstage per Post | CHF 50 + Versand |
| Am Schalter (Zug: Aabachstrasse 5; Zürich: Schöntalstrasse 5) | sofort | CHF 50 |
| Telefonisch mit Rechnung | 1–3 Arbeitstage | CHF 50 + Versand |
Die Amtsgebühr von CHF 50 ist in der eidgenössischen Gebührenverordnung festgelegt und gilt in allen Kantonen gleich (Stand: Juli 2026).
Aktueller oder chronologischer Auszug: der Unterschied
Der aktuelle Auszug zeigt nur die heute gültigen Einträge. Der chronologische Auszug dokumentiert zusätzlich jede Mutation seit der Gründung: frühere Firmennamen, Kapitalerhöhungen, ausgeschiedene Organe, Sitzverlegungen und Löschungen. Wer eine bestehende Gesellschaft übernimmt, prüft immer den chronologischen Auszug – er zeigt, ob eine Mantelgesellschaft tatsächlich inaktiv war oder eine bewegte Vorgeschichte hat. Für Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften gilt ein eigener Registereintrag am Ort der Niederlassung – die Details dazu im Beitrag über die Zweigniederlassung in der Schweiz.
Auszug für das Ausland: Apostille und Legalisation
Ausländische Empfänger akzeptieren den Schweizer Auszug meist nur beglaubigt und mit Apostille nach dem Haager Übereinkommen. Die Apostille erteilt die Staatskanzlei des Kantons, der den Auszug ausgestellt hat – in Zug und Zürich innert zwei bis fünf Arbeitstagen, Gebühr je nach Kanton CHF 20–40 (Stand: Juli 2026). Für Nicht-Vertragsstaaten (etwa die Vereinigten Arabischen Emirate bis zum Beitritt oder einzelne asiatische Staaten) ersetzt die konsularische Legalisation die Apostille: Beglaubigung durch die Bundeskanzlei, danach durch die Botschaft des Empfängerstaats.
Wann der Handelsregisterauszug nicht genügt
Der Auszug beweist, wer eine Firma vertritt – nicht, wem sie gehört und ob sie zahlungsfähig ist:
- Aktionäre einer AG stehen nicht im Handelsregister. Wer die wirtschaftlich Berechtigten kennen muss, braucht das Aktienbuch und die Verzeichnisse nach Art. 697l OR – bei einer GmbH sind die Gesellschafter dagegen im Auszug sichtbar.
- Bonität zeigt der Auszug nicht. Zahlungsfähigkeit prüfen Sie über den Betreibungsregisterauszug am Betreibungsort und die Jahresrechnung.
- Steuer- und AHV-Schulden bleiben unsichtbar. Beim Kauf einer bestehenden Gesellschaft gehören Steuer-, MWST- und Sozialversicherungsbescheinigungen zwingend in die Due Diligence.
- Der Auszug veraltet täglich. Massgeblich ist der Registerstand am Abrufdatum; Banken akzeptieren Auszüge meist nur bis drei oder sechs Monate nach Ausstellung.
Wenn Sie einen Auszug für eine Gründung, eine Übernahme oder ein Bankdossier brauchen und unsicher sind, welche Form verlangt ist, übernehmen wir die Bestellung samt Apostille im Rahmen der Administration – senden Sie kurz Zweck und Empfängerland über das Kontaktformular.
Häufige Fragen
Ist der Handelsregisterauszug kostenlos?
Wie schnell erhalte ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug?
Was steht im Handelsregisterauszug?
Brauche ich für das Ausland eine Apostille auf dem Auszug?
Kann ich den Auszug einer gelöschten Firma bestellen?
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