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RECHTSFORMEN

Die Schweizer GmbH: Merkmale, Kapital und Pflichten im Überblick

Die GmbH ist die meistgewählte Kapitalgesellschaft der Schweiz: CHF 20'000 voll einbezahltes Stammkapital, Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen, eine Person genügt als Gründerin. Im Gegenzug stehen alle Gesellschafter öffentlich im Handelsregister.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist in Art. 772 ff. OR geregelt und zahlenmässig die beliebteste Kapitalgesellschaft der Schweiz — vor allem, weil sie Haftungsschutz zum Fünftel des AG-Kapitals bietet. Sie ist eine juristische Person: Verträge, Konten und Verbindlichkeiten laufen auf die Gesellschaft, nicht auf ihre Eigentümer. Diese Seite beschreibt die Rechtsform; den Gründungsablauf mit Kosten und Fristen zeigt die Seite GmbH gründen.

CHF 20'000Stammkapital, voll einbezahlt
CHF 100Mindestnennwert je Anteil
1 Persongenügt als Gründer
11.9–21 %Gewinnsteuer effektiv

Was die Schweizer GmbH auszeichnet

Die GmbH verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit einer personenbezogenen Struktur. Vier Merkmale prägen sie:

Stammkapital und Stammanteile

Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000 (Art. 773 OR) und muss — anders als bei der AG — bei der Gründung vollständig liberiert sein, in Geld oder als Sacheinlage. Jeder Stammanteil hat einen Nennwert von mindestens CHF 100. Ein Gesellschafter kann mehrere Anteile halten; die Beteiligungsverhältnisse ergeben sich aus dem Verhältnis der Nennwerte.

Für die Einzahlung wird vor der Gründung ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Schweizer Bank eröffnet; nach dem Handelsregistereintrag gibt die Bank den Betrag auf das ordentliche Geschäftskonto frei. Eine dauerhafte Blockierung des Kapitals gibt es nicht — das Geld arbeitet im Unternehmen.

Die Übertragung von Stammanteilen erfolgt durch schriftliche Abtretung; eine öffentliche Beurkundung ist seit 2008 nicht mehr nötig. Von Gesetzes wegen braucht die Abtretung die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, die Statuten können die Übertragung erleichtern oder ganz ausschliessen. Jeder Wechsel wird im Handelsregister eingetragen — Eigentümerwechsel sind damit öffentlich nachvollziehbar.

Organe der GmbH

OrganFunktionVorgaben
GesellschafterversammlungOberstes Organ: Statutenänderungen, Jahresrechnung, Gewinnverwendung, Zustimmung zu AnteilsübertragungenJährlich innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende
GeschäftsführungLeitung und Vertretung der GesellschaftVon Gesetzes wegen sind alle Gesellschafter gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt (Selbstorganschaft); die Statuten können sie einzelnen Personen oder Dritten übertragen. Mind. eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
RevisionsstellePrüfung der JahresrechnungOrdentliche Revision ab zwei überschrittenen Schwellen (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen); sonst eingeschränkte Revision; Opting-out unter 10 Vollzeitstellen

Die meisten Schweizer GmbH mit weniger als zehn Vollzeitstellen verzichten per Opting-out auf die Revisionsstelle und sparen damit jährlich Prüfkosten — die Buchführungspflicht nach OR bleibt davon unberührt.

Haftung: was «beschränkt» konkret heisst

Für Schulden der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haben ihre Pflicht mit der vollständigen Einzahlung des Stammkapitals erfüllt; eine Nachschusspflicht besteht nur, wenn die Statuten sie ausdrücklich vorsehen (maximal das Doppelte des Nennwerts der eigenen Anteile, Art. 795 OR).

Durchbrochen wird der Schutz an drei Stellen, die Gründer kennen sollten: persönliche Bürgschaften gegenüber Banken und Vermietern, die Organhaftung der Geschäftsführung für pflichtwidrig verursachten Schaden (namentlich nicht abgerechnete AHV-Beiträge und verschleppte Überschuldungsanzeige) sowie Steuer-Solidarhaftungen bei Liquidation. Wer sauber führt, trägt jedoch ein klar begrenztes Risiko.

Publizität: der grösste Unterschied zur AG

Jeder Gesellschafter wird mit Name, Wohnort und Anteil im Handelsregister publiziert und ist über Zefix für jedermann auffindbar — auch Jahre nach einem Austritt bleibt die Historie in den Registerdaten sichtbar. Die Aktiengesellschaft behandelt ihre Eigentümer diskreter: Aktionäre stehen nur im internen Aktienbuch. Für Unternehmerfamilien, Investoren aus dem Ausland oder Beteiligungsstrukturen ist dieser Punkt oft das entscheidende Argument für die Schweizer AG.

Steuern der GmbH

Steuerlich gibt es zwischen GmbH und AG keinen Unterschied: Beide versteuern den Gewinn mit effektiv rund 11.9 bis 21 Prozent je nach Kanton und Gemeinde, dazu kommt die kantonale Kapitalsteuer im Promillebereich (Stand: Juli 2026). Ausschüttungen unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 Prozent; Gesellschafter mit mindestens 10 Prozent Beteiligung versteuern Dividenden privat nur teilweise (Teilbesteuerung). Die Details zu Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer und Abgaben nach Standorten erklärt die Seite Unternehmenssteuern in der Schweiz.

Die GmbH in Zahlen

MerkmalRegelung
RechtsgrundlageArt. 772 ff. OR
MindestkapitalCHF 20'000, vollständig einbezahlt
Nennwert je StammanteilMindestens CHF 100
GründerMindestens 1 natürliche oder juristische Person
HaftungNur Gesellschaftsvermögen; statutarische Nachschusspflicht möglich
OrganeGesellschafterversammlung, Geschäftsführung, ggf. Revisionsstelle
WohnsitzerfordernisMind. 1 vertretungsberechtigte Person in der Schweiz
Publizität der EigentümerAlle Gesellschafter öffentlich im Handelsregister
FirmaFrei wählbar, Zusatz «GmbH» zwingend
GründungsdauerIn der Regel 2–3 Wochen bis zum Handelsregistereintrag

Für wen sich die GmbH eignet

Wann die GmbH nicht die richtige Wahl ist

Die vollständige Gegenüberstellung der Kriterien — Kapital, Publizität, Sozialversicherungen, Steuern — liefert der Vergleich GmbH oder AG; alle Rechtsformen im Überblick zeigt die Seite Gesellschaften in der Schweiz.

GmbH gründen — oder eine bestehende übernehmen

Die Neugründung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen: Statuten, Kapitaleinzahlungskonto, öffentliche Beurkundung, Handelsregistereintrag. Den Ablauf mit allen Kosten beschreibt GmbH gründen. Muss die Gesellschaft sofort einsatzbereit sein, ist der Kauf einer bestehenden GmbH mit Handelsregistereintrag und Bankkonto die schnellere Variante.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mindestkapital einer Schweizer GmbH?
Das Stammkapital beträgt mindestens CHF 20'000 und muss bei der Gründung vollständig einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt sein. Jeder Stammanteil lautet auf mindestens CHF 100 Nennwert. Das Kapital ist nach dem Handelsregistereintrag nicht blockiert, sondern steht der Gesellschaft für die laufende Geschäftstätigkeit zur Verfügung.
Sind die Gesellschafter einer GmbH öffentlich einsehbar?
Ja. Name, Wohnort und Anzahl der Stammanteile jedes Gesellschafters werden im Handelsregister eingetragen und sind über Zefix öffentlich abrufbar. Auch spätere Eigentümerwechsel werden publiziert. Wer als Eigentümer nicht öffentlich erscheinen will, wählt deshalb die Aktiengesellschaft, deren Aktionäre nicht im Handelsregister stehen.
Muss ein Geschäftsführer der GmbH in der Schweiz wohnen?
Mindestens eine zur Vertretung befugte Person — Geschäftsführerin oder Direktor — muss Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 814 Abs. 3 OR). Die Gesellschafter selbst dürfen alle im Ausland wohnen. Fehlt die Schweizer Wohnsitzperson, trägt das Handelsregisteramt die Gesellschaft nicht ein; üblich ist dann ein lokales Geschäftsführungsmandat.
Wie wird eine Schweizer GmbH besteuert?
Genau gleich wie eine AG: Bund, Kanton und Gemeinde besteuern den Gewinn mit effektiv rund 11.9 bis 21 Prozent je nach Standort, dazu kommt eine kantonale Kapitalsteuer im Promillebereich (Stand: Juli 2026). Ausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die bei Deklaration zurückgefordert werden kann.
Kann eine GmbH später in eine AG umgewandelt werden?
Ja, das Fusionsgesetz erlaubt die direkte Umwandlung ohne Liquidation und Neugründung. Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person, Verträge und Handelsregisternummer bleiben bestehen. Nötig sind ein Umwandlungsplan, ein geprüfter Umwandlungsbericht und die Erhöhung des Kapitals auf mindestens CHF 100'000. Viele Unternehmen starten als GmbH und wandeln bei Wachstum um.

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