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GRÜNDUNG

Firmengründung in der Schweiz: der Ablauf in 9 Schritten

Eine GmbH ist in der Schweiz in 2–4 Wochen gegründet, eine AG in 3–5 Wochen. Der Ablauf folgt neun klar definierten Schritten — von der Rechtsformwahl über die notarielle Beurkundung bis zum Handelsregistereintrag und der MWST-Anmeldung.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Der Ablauf einer Firmengründung in der Schweiz ist gesetzlich klar strukturiert: Rechtsform festlegen, Firmennamen prüfen, Statuten beurkunden lassen, Kapital einzahlen, Handelsregistereintrag beantragen, danach Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen regeln. Für eine GmbH rechnen Sie mit 2–4 Wochen und Gebühren ab rund CHF 500, für eine AG mit 3–5 Wochen. Die häufigsten Verzögerungen entstehen nicht bei den Behörden, sondern bei der Bank und bei unvollständigen Unterlagen — beides lässt sich vermeiden, wenn die Reihenfolge stimmt.

9Schritte bis zur Firma
2–4 WochenDauer GmbH-Gründung
3–5 WochenDauer AG-Gründung
CHF 420HR-Grundgebühr AG/GmbH

Die 9 Schritte der Firmengründung

Die Firmengründung Schweiz läuft für GmbH und AG nach demselben Grundmuster ab; die Unterschiede liegen im Kapital und in den Organen. Die folgende Reihenfolge hat sich in der Gründungspraxis bewährt, weil jeder Schritt die Unterlagen für den nächsten liefert.

  1. Rechtsform festlegen

    Die Wahl zwischen GmbH (Stammkapital CHF 20'000, voll einzuzahlen) und AG (Aktienkapital CHF 100'000, mindestens CHF 50'000 einbezahlt) bestimmt Kapitalbedarf, Publizität und Verwaltungsaufwand. Für kleine, risikoarme Vorhaben kommt auch die Einzelfirma ohne Mindestkapital in Frage. Dauer: ein bis zwei Beratungstage, wenn die Eckwerte des Geschäftsmodells stehen.

  2. Firmennamen prüfen (Zefix)

    Zefix, der zentrale Firmenindex des Bundes, zeigt kostenlos und sofort, ob der gewünschte Firmenname bereits vergeben ist. Der Name muss sich von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden und den Rechtsformzusatz tragen (Art. 944 ff. OR). Wer sicher gehen will, bestellt beim Eidgenössischen Amt für das Handelsregister eine Identitätsrecherche (CHF 30–50 pro Name).

  3. Statuten und Gründungsdokumente erstellen

    Die Statuten regeln Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Organe. Dazu kommen Wahlannahme-Erklärungen der Organe, die Stampa-Erklärung, bei Grundstücksbezug die Lex-Koller-Erklärung und die Domizilhaltererklärung, falls die Firma bei einem Dritten domiziliert ist. Dauer: ein bis drei Arbeitstage. Schlanke, saubere Statuten zahlen sich aus — jede spätere Statutenänderung kostet erneut Notar und Gebühren.

  4. Kapitaleinzahlungskonto eröffnen

    Das Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) nimmt das Stamm- oder Aktienkapital auf; die Bank stellt dafür die Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die der Notar für die Beurkundung braucht. Dauer: 3–10 Arbeitstage wegen der Compliance-Prüfung, bei Gründern mit Wohnsitz im Ausland auch mehrere Wochen. Die meisten Banken verrechnen für das Konto eine einmalige Pauschale.

  5. Notarielle Beurkundung

    Der Errichtungsakt von GmbH und AG muss öffentlich beurkundet werden. Am Notartermin werden Statuten und Gründungserklärung verlesen und unterzeichnet — persönlich oder über einen Bevollmächtigten. Marktüblich kostet das Notariat je nach Kanton CHF 500–2'000; in unserer Bargründungspauschale von CHF 750 ist es bereits enthalten. Dauer: ein Termin von rund einer Stunde.

  6. Handelsregisteranmeldung einreichen

    Die Anmeldung ans kantonale Handelsregisteramt umfasst die öffentliche Urkunde, Statuten, Wahlannahmen, Kapitaleinzahlungsbestätigung und Domizilnachweis. Die Unterschriften aller Zeichnungsberechtigten müssen beglaubigt sein (CHF 10–30 je Unterschrift). Mit vorbereitetem Dossier ist die Einreichung am Tag der Beurkundung möglich.

  7. Prüfung und Eintrag ins Handelsregister

    Das Handelsregisteramt prüft die Anmeldung formell und trägt die Gesellschaft ins Tagesregister ein — erst damit entsteht die GmbH oder AG als juristische Person (Art. 779 bzw. 643 OR). Dauer: 3–10 Arbeitstage je nach Kanton und Auslastung. Die Grundgebühr beträgt CHF 420, zuzüglich CHF 20 je eingetragene Person und Zeichnungsberechtigung (GebV-HReg, Stand: Juli 2026).

  8. Publikation im SHAB

    Das Schweizerische Handelsamtsblatt publiziert den Eintrag wenige Tage nach der Genehmigung; damit wird die Gründung Dritten gegenüber wirksam und öffentlich einsehbar. Die Bank gibt anschliessend das gesperrte Kapital auf das ordentliche Geschäftskonto frei — das Geld steht dem Unternehmen ab jetzt für Löhne, Miete und Investitionen zur Verfügung.

  9. MWST, AHV und Versicherungen anmelden

    Nach dem Eintrag folgt die Administration: MWST-Anmeldung bei der ESTV ab CHF 100'000 Jahresumsatz (freiwillig auch früher), Anschluss an eine AHV-Ausgleichskasse als Arbeitgeber, Unfallversicherung (UVG) und Pensionskasse (BVG) für Mitarbeitende. Dauer: ein bis zwei Wochen, parallel zum Geschäftsstart erledigt.

Dauer und Kosten je Schritt

Die Übersicht zeigt den realistischen Zeit- und Gebührenrahmen einer Gründung mit zwei beteiligten Personen. Honorare für Beratung und Ausführung sind separat ausgewiesen — unsere Pauschalen finden Sie auf der Preisliste, die vollständige Kostenrechnung inklusive Marktvergleich im Beitrag zu den Gründungskosten.

SchrittDauerGebühren / Fremdkosten
1. Rechtsform festlegen1–2 Beratungstage
2. Firmennamen prüfen (Zefix)sofort, onlinekostenlos; Identitätsrecherche CHF 30–50
3. Statuten und Dokumente1–3 Arbeitstagein der Gründungspauschale enthalten
4. Kapitaleinzahlungskonto3–10 ArbeitstageBankpauschale je nach Institut
5. Notarielle Beurkundung1 TerminCHF 500–2'000 marktüblich; in unserer Pauschale enthalten
6. HR-Anmeldung einreichen1 ArbeitstagBeglaubigungen CHF 10–30 je Unterschrift
7. Eintrag ins Handelsregister3–10 ArbeitstageCHF 420 + CHF 20 je Person/Unterschrift
8. SHAB-Publikationwenige Tageerfolgt automatisch
9. MWST / AHV / Versicherungen1–2 Wochen, parallelAnmeldungen gebührenfrei
TotalGmbH 2–4 Wochen, AG 3–5 WochenFremdkosten ab rund CHF 500

Alle Gebühren: Stand Juli 2026, gemäss Gebührenverordnung Handelsregister (GebV-HReg).

GmbH und AG: die Unterschiede im Ablauf

Besonderheiten der GmbH-Gründung

Die GmbH verlangt die vollständige Einzahlung des Stammkapitals von CHF 20'000 vor der Beurkundung. Alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter werden mit Name und Stammanteil im Handelsregister eingetragen und sind damit öffentlich einsehbar — wer das nicht will, muss zur AG greifen. Dafür genügt eine schlanke Organisation: eine Geschäftsführung reicht, ein Verwaltungsrat existiert nicht.

Besonderheiten der AG-Gründung

Die AG braucht ein Aktienkapital von CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen (Art. 632 OR). Zusätzlich zum Notartermin sind der Verwaltungsrat zu bestellen und das Aktienbuch samt Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen anzulegen. Die Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister. Der Mehraufwand erklärt die etwas längere Gründungsdauer von 3–5 Wochen.

Für beide Rechtsformen gilt: mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 718 Abs. 4 bzw. Art. 814 Abs. 3 OR). Fehlt sie, lässt sich das mit einem Mandat lösen. Die Einzelfirma kommt dagegen ganz ohne Notar aus: Sie entsteht mit der Geschäftsaufnahme, der Handelsregistereintrag (Gebühr CHF 80) wird erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz zur Pflicht.

Typische Verzögerungen — und wie Sie sie vermeiden

Verzögerungen im Gründungsablauf haben fast immer dieselben fünf Ursachen:

  1. Bank-Compliance beim Kapitaleinzahlungskonto. Bei ausländischen Gründern, komplexen Beteiligungsketten oder Bargeldherkunft prüfen Banken wochenlang. Abhilfe: vollständige Herkunftsnachweise gleich zu Beginn einreichen und eine gründungserfahrene Bank wählen.
  2. Kollidierender Firmenname. Das Handelsregisteramt weist Namen zurück, die sich zu wenig von bestehenden unterscheiden. Abhilfe: Zefix-Prüfung plus Identitätsrecherche vor der Beurkundung, nicht danach.
  3. Fehlende oder falsch beglaubigte Unterschriften. Besonders bei Beteiligten im Ausland: Beglaubigungen müssen teils mit Apostille versehen sein. Abhilfe: Beglaubigungsweg vorab mit dem Notariat klären.
  4. Unvollständiger Domizilnachweis. Ohne Mietvertrag oder Domizilhaltererklärung am Sitz nimmt das Handelsregisteramt die Anmeldung nicht an. Abhilfe: Domizilfrage vor dem Notartermin lösen.
  5. Rückweisung wegen Statutenmängeln. Unzulässige Zweckformulierungen oder widersprüchliche Kapitalangaben führen zur Nachbesserungsrunde. Abhilfe: geprüfte Statutenvorlagen verwenden oder prüfen lassen.

Wann die klassische Neugründung nicht der richtige Weg ist

Eine Neugründung ist nicht in jedem Szenario die beste Lösung. Wer in Tagen statt Wochen handlungsfähig sein muss — etwa für eine Vertragsunterzeichnung oder eine Ausschreibung — fährt mit dem Kauf einer bestehenden Mantelgesellschaft schneller: Die Gesellschaft ist bereits im Handelsregister eingetragen, es ändern nur Organe, Firma und Zweck. Für nebenberufliche Tätigkeiten mit geringem Risiko ist die Einzelfirma oft die vernünftigere Wahl, weil Mindestkapital und Beurkundung entfallen. Und wer sein Geschäftsmodell noch nicht validiert hat, sollte mit der Gründung warten: Eine ungenutzte Gesellschaft verursacht laufende Kosten für Buchhaltung und Verwaltung, ohne Nutzen zu stiften.

Gründung mit Begleitung: was wir übernehmen

Unser Team aus Treuhand- und Rechtsexperten in Zug und Zürich führt Gründungen für Schweizer und ausländische Unternehmer durch — von der Rechtsformberatung über Statuten und Notartermin bis zur Handelsregisteranmeldung. Die Bargründung einer GmbH oder AG kostet pauschal CHF 750 inklusive Beratung und Notariat (exklusive Handelsregistergebühren); die Gründung per Vollmacht ohne Anreise ist für CHF 300 zusätzlich möglich. Details und alle weiteren Leistungen zeigt die Preisliste. Den Anfang macht eine kostenlose Ersteinschätzung über das Kontaktformular — Sie erhalten innert eines Arbeitstages eine Antwort mit konkreten nächsten Schritten.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine GmbH-Gründung in der Schweiz?
In der Praxis 2 bis 4 Wochen vom Beratungsgespräch bis zur Publikation im SHAB. Die beiden Engpässe sind das Kapitaleinzahlungskonto (3 bis 10 Arbeitstage, bei ausländischen Gründern länger) und die Bearbeitung durch das Handelsregisteramt (3 bis 10 Arbeitstage je nach Kanton). Mit vollständigen Unterlagen und vorbereiteten Statuten lässt sich der Ablauf spürbar verkürzen.
Was braucht man, um eine GmbH zu gründen?
Statuten, die öffentliche Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar, die Bestätigung der Bank über das einbezahlte Stammkapital von CHF 20'000, einen Domizilnachweis für den Firmensitz und die beglaubigte Handelsregisteranmeldung. Zusätzlich muss mindestens eine zur Vertretung befugte Person Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 814 OR).
Kann ich eine Firma gründen, ohne in die Schweiz zu reisen?
Ja. Die Gründung per Vollmacht ist zulässig: Sie unterzeichnen die Vollmacht und die Gründungsdokumente im Ausland mit beglaubigter Unterschrift, ein Bevollmächtigter tritt am Notartermin auf. Wir bieten diese Abwicklung für CHF 300 zusätzlich zu den Gründungskosten an. Eingerechnet werden muss etwas mehr Zeit für Postwege und Beglaubigungen.
Was kostet der Handelsregistereintrag?
Die Grundgebühr für die Neueintragung einer AG oder GmbH beträgt CHF 420, für ein Einzelunternehmen CHF 80 (GebV-HReg, Stand: Juli 2026). Dazu kommen je CHF 20 pro eingetragene Person und pro Zeichnungsberechtigung sowie allfällige Beglaubigungen von CHF 10 bis 120. Bei einer typischen Gründung mit zwei Personen liegt die Gesamtgebühr um CHF 500.
Ab wann existiert die Gesellschaft rechtlich?
GmbH und AG entstehen mit der Eintragung ins Handelsregister, nicht schon mit der Beurkundung beim Notar. Wer vorher im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich und solidarisch. Nach dem Eintrag publiziert das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) die Gründung, und die Bank gibt das gesperrte Kapital auf das Geschäftskonto frei.
Wann muss ich die Mehrwertsteuer anmelden?
Die MWST-Pflicht beginnt ab CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz (Art. 10 MWSTG). Die Anmeldung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist gebührenfrei und erfolgt online. Eine freiwillige Unterstellung unter die Steuerpflicht kann sich vorher lohnen, wenn hohe Investitionen anfallen und Sie den Vorsteuerabzug nutzen wollen.

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