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GRÜNDUNG

Einzelfirma gründen: selbständig machen in der Schweiz

Die Einzelfirma ist die schnellste und günstigste Rechtsform der Schweiz: kein Mindestkapital, kein Notar, Start oft innert einer Woche. Entscheidend sind die AHV-Anerkennung als Selbständigerwerbender und ab CHF 100'000 Jahresumsatz der Handelsregistereintrag.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Für eine Einzelfirma brauchen Sie kein Mindestkapital, keine notarielle Beurkundung und keine Statuten: Sie nehmen die Tätigkeit auf, melden sich bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) als Selbständigerwerbender an – und sind startklar. Der Handelsregistereintrag kostet CHF 120 Amtsgebühr (Stand: Juli 2026) und wird erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz zur Pflicht. Die eigentliche Hürde ist nicht das Papier, sondern die AHV: Die SVA anerkennt Sie nur als selbständig, wenn Sie auf eigene Rechnung, mit eigenem wirtschaftlichem Risiko und für mehrere Auftraggeber arbeiten. Diese Seite führt durch Anerkennung, Kosten und Steuern – und zeigt ehrlich, wann die GmbH die bessere Wahl ist.

CHF 0Mindestkapital
CHF 120Handelsregister-Gebühr
10,0 %AHV/IV/EO auf dem Gewinn
CHF 100'000Umsatz → Eintragungspflicht

Was ist eine Einzelfirma?

Die Einzelfirma – rechtlich korrekt: das Einzelunternehmen – entsteht, sobald eine natürliche Person allein und im eigenen Namen eine auf Dauer angelegte, wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Einen formellen Gründungsakt gibt es nicht: keine Statuten, keine Beurkundung, keine Kapitaleinzahlung. Genau deshalb ist sie die einfachste Rechtsform der Schweiz und der Standardweg für Beraterinnen, Handwerker, Ärztinnen, Grafiker und alle, die sich selbständig machen wollen.

Die Kehrseite: Die Einzelfirma ist keine juristische Person. Inhaber und Unternehmen sind rechtlich identisch. Sie haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Privatvermögen, der Geschäftsgewinn ist Ihr privates Einkommen, und Verträge schliessen Sie persönlich ab. Eine Trennung von Geschäfts- und Privatvermögen, wie sie die GmbH mit ihrem Stammkapital von CHF 20'000 bietet, existiert nicht.

Wer kann in der Schweiz eine Einzelfirma gründen?

Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Niederlassungsbewilligung C gründen ohne zusätzliche Bewilligung. Für alle anderen entscheidet der Aufenthaltsstatus:

Ein Punkt wird oft übersehen: Bei GmbH oder AG genügt es, wenn eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz eingesetzt wird – diese Rolle lässt sich delegieren. Bei der Einzelfirma sind Sie selbst das Unternehmen. Wohnsitz- und Bewilligungsfragen können Sie nicht auf einen Dritten übertragen. Wer aus dem Ausland heraus eine Schweizer Struktur ohne Umzug will, landet deshalb praktisch immer bei der Kapitalgesellschaft.

SVA-Anerkennung: die eigentliche Gründungshürde

Die SVA (Sozialversicherungsanstalt bzw. Ausgleichskasse des Kantons) entscheidet, ob Sie sozialversicherungsrechtlich als selbständigerwerbend gelten – und dieser Entscheid ist der Kern jeder Einzelfirmen-Gründung. Ohne Anerkennung gelten Ihre Einnahmen als unselbständiger Erwerb: Ihre Auftraggeber müssten Sie wie Angestellte abrechnen, inklusive Arbeitgeberbeiträgen. Viele Firmen arbeiten darum gar nicht erst mit Freelancern ohne SVA-Bestätigung zusammen.

Die Ausgleichskasse prüft im Einzelfall, ob Sie nach den Kriterien des AHV-Rechts selbständig sind. Massgebend sind insbesondere:

Für die Anmeldung verlangt die SVA Belege: bereits gestellte Rechnungen (üblicherweise drei bis fünf), Offerten, Verträge mit verschiedenen Kunden, Mietvertrag für Geschäftsräume, Versicherungsnachweise. Daraus folgt die praktische Reihenfolge: zuerst Tätigkeit aufnehmen und erste Aufträge abwickeln, dann anmelden. Eine Anerkennung «auf Vorrat» ohne Geschäftstätigkeit gibt es nicht.

Anerkannte Selbständigerwerbende zahlen auf dem Geschäftsgewinn maximal 10,0 Prozent an AHV, IV und EO (8,1 % + 1,4 % + 0,5 %); bei Einkommen unter rund CHF 60'000 gilt eine sinkende Beitragsskala (Stand: Juli 2026, Merkblatt 2.02 der AHV/IV). Die Kasse erhebt Akontobeiträge auf dem geschätzten Einkommen und rechnet nach der Steuerveranlagung definitiv ab.

Einzelfirma gründen: Ablauf in sieben Schritten

  1. Geschäftsmodell und Budget festlegen

    Klären Sie Angebot, Zielkunden und Stundensätze, bevor Formulare ins Spiel kommen. Rechnen Sie die Sozialabgaben (rund 10 % AHV/IV/EO) und die eigene Vorsorge von Anfang an in Ihre Preise ein – der häufigste Kalkulationsfehler von Neugründern.

  2. Firmennamen prüfen

    Der Name muss Ihren Familiennamen enthalten (Art. 945 OR). Prüfen Sie im Zefix, dem zentralen Firmenindex des Bundes, ob der gewünschte Name am Standort frei ist, und sichern Sie die passende Domain.

  3. Tätigkeit aufnehmen und Aufträge dokumentieren

    Stellen Sie erste Offerten und Rechnungen im eigenen Namen. Diese Belege sind die Grundlage für die SVA-Anerkennung – sammeln Sie sie systematisch.

  4. Bei der SVA als Selbständigerwerbender anmelden

    Reichen Sie das Anmeldeformular der Ausgleichskasse Ihres Kantons mit den Belegen ein. Die Prüfung dauert erfahrungsgemäss einige Wochen. Erst der positive Entscheid macht Sie sozialversicherungsrechtlich zum Unternehmer.

  5. Handelsregistereintrag vornehmen

    Ab CHF 100'000 Jahresumsatz ist der Eintrag Pflicht, darunter freiwillig. Er kostet CHF 120 Amtsgebühr (Stand: Juli 2026), verlangt eine beglaubigte Unterschrift und bringt Firmenschutz sowie Glaubwürdigkeit bei Banken und Geschäftskunden.

  6. Versicherungen und Vorsorge regeln

    Selbständige sind nicht obligatorisch unfallversichert und haben keine Arbeitslosenversicherung. Prüfen Sie freiwillige Unfalldeckung, Krankentaggeld und Berufshaftpflicht. Für die Altersvorsorge stehen die grosse Säule 3a (bis 20 % des Nettoeinkommens) oder der freiwillige Anschluss an eine Pensionskasse offen.

  7. Mehrwertsteuer und Buchhaltung einrichten

    Ab CHF 100'000 Jahresumsatz sind Sie mehrwertsteuerpflichtig (Normalsatz 8,1 %, Stand: Juli 2026). Bis CHF 500'000 Umsatz genügt die vereinfachte Buchführung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage (Art. 957 OR) – das sprichwörtliche «Milchbüechli».

Einzelfirma: Kosten der Gründung

Die Einzelfirma ist auch bei den Kosten konkurrenzlos. Es gibt keine Kapitalbindung und keine Notariatsrechnung – die staatlichen Gebühren bleiben unter CHF 200:

PositionKosten
Mindestkapitalentfällt (CHF 0)
Notarielle Beurkundungentfällt
SVA-Anmeldung als Selbständigerwerbenderkostenlos
Handelsregistereintrag (Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz)CHF 120 Amtsgebühr (Stand: Juli 2026)
Beglaubigung der Unterschrift für die HR-Anmeldunggeringe Gebühr, je nach Notariat/Gemeinde
Mehrwertsteuer-Registrierung bei der ESTVkostenlos
Treuhand-Begleitung (Anmeldungen, Vorsorge, Buchhaltung)auf Anfrage

Zum Vergleich: Eine GmbH-Gründung erfordert CHF 20'000 einbezahltes Stammkapital plus Notariats- und Handelsregisterkosten. Was Kapitalgesellschaften im Detail kosten, zeigt die Übersicht der Firmengründungskosten.

Firmenname: der Familienname ist Pflicht

Das Firmenrecht schreibt der Einzelfirma in Art. 945 OR vor, dass der Familienname des Inhabers den Kern des Firmennamens bildet – mit oder ohne Vornamen. Zusätze sind erlaubt, sofern sie nicht täuschen (Art. 944 OR): Tätigkeitsbeschriebe, Fantasieelemente oder Ortsangaben dürfen den Namen ergänzen, ihn aber nicht ersetzen.

Der Schutz des Namens ist schwächer als bei Kapitalgesellschaften: Die eingetragene Einzelfirma geniesst Ausschliesslichkeit nur am Geschäftssitz (Art. 946 OR), während GmbH- und AG-Firmen schweizweit geschützt sind (Art. 951 OR). Wer eine schweizweite Marke aufbauen will, sichert den Namen zusätzlich als Marke oder wählt früh die Kapitalgesellschaft.

Einzelfirma oder GmbH? Der Vergleich

Die GmbH ist die häufigste Alternative zur Einzelfirma – und der Wechselpunkt ist fast immer dieselbe Frage: Wie viel Haftungsrisiko tragen Sie, und wie viel Struktur braucht Ihr Geschäft? Die Gegenüberstellung (Stand: Juli 2026):

KriteriumEinzelfirmaGmbH
MindestkapitalkeinesCHF 20'000, voll einbezahlt
Haftungunbeschränkt mit Privatvermögenbeschränkt auf Gesellschaftsvermögen
GründungskostenCHF 120 HR-Gebühr, kein NotarNotariat + HR-Gebühren, mehrere hundert Franken bis vierstellig
Gründungsdauerwenige Tageüblicherweise 2–3 Wochen
Rechtspersönlichkeitkeine – Inhaber ist das Unternehmeneigene juristische Person
FirmennameFamilienname zwingend, Schutz nur am Sitzfrei wählbar mit Zusatz «GmbH», schweizweiter Schutz
Sozialversicherungen10,0 % AHV/IV/EO, keine ALV, Pensionskasse freiwilligInhaber ist angestellt: AHV, ALV und Pensionskasse obligatorisch
SteuernGewinn = privates Einkommen, keine DoppelbelastungGewinnsteuer der GmbH + Besteuerung der Dividende (Teilbesteuerung mildert)
Verlustemit übrigem Einkommen verrechenbarbleiben in der Gesellschaft
PublizitätInhaber ab HR-Eintrag sichtbarGesellschafter und Anteile im HR öffentlich
Buchführungvereinfacht bis CHF 500'000 Umsatzdoppelte Buchhaltung immer
RevisionsstellekeinePflicht, Opting-out für Kleinbetriebe möglich
Verkauf und Nachfolgenur Übertragung einzelner AktivenStammanteile als Ganzes übertragbar
Mitgründer und Investorennicht möglichmehrere Gesellschafter, Beteiligungen möglich

Als Faustregel bewährt sich: Die Einzelfirma passt für risikoarme Dienstleistungen, den Nebenerwerb und die Startphase mit überschaubaren Gewinnen. Sobald Haftungsrisiken, Wachstum, Partner oder namhafte Geschäftskunden ins Spiel kommen, lohnt sich der Schritt zur Kapitalgesellschaft – wie das konkret geht, zeigt der Leitfaden GmbH gründen.

Steuern und Sozialversicherungen der Einzelfirma

Die Einzelfirma ist steuerlich transparent: Der Geschäftsgewinn wird zusammen mit allfälligem übrigem Einkommen als Einkommen des Inhabers besteuert, das Geschäftsvermögen unterliegt der Vermögenssteuer. Eine Doppelbesteuerung wie bei der GmbH – erst Gewinnsteuer der Gesellschaft, dann Dividendenbesteuerung beim Inhaber – gibt es nicht. Bei kleinen und mittleren Gewinnen ist die Einzelfirma dadurch meist die günstigere Struktur.

Der Effekt kehrt sich bei hohen Gewinnen um: Der gesamte Gewinn unterliegt der Einkommenssteuer-Progression und den AHV/IV/EO-Beiträgen von bis zu 10,0 Prozent – eine Steuerung über Lohn, Dividende und einbehaltene Gewinne, wie sie die GmbH erlaubt, fehlt. Dazu kommen die Lücken der sozialen Absicherung: keine Arbeitslosenversicherung, keine obligatorische Unfallversicherung, keine automatische zweite Säule. Wer diese Lücken über Säule 3a (grosser Abzug: bis 20 % des Nettoeinkommens), freiwillige Pensionskasse und private Versicherungen schliesst, sollte diese Kosten in den Stundensatz einrechnen.

Bei der Mehrwertsteuer gilt die Grenze von CHF 100'000 weltweitem Jahresumsatz; darüber müssen Sie sich bei der ESTV registrieren und abrechnen (Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 %, Stand: Juli 2026).

Wann die Einzelfirma nicht passt

Die Einzelfirma ist nicht für jedes Vorhaben die richtige Wahl. In diesen Konstellationen raten wir in der Beratungspraxis regelmässig ab:

Von der Einzelfirma zur GmbH: die Umwandlung

Der klassische Wachstumspfad führt von der Einzelfirma zur GmbH – oft nach zwei bis fünf Jahren, wenn Umsatz, Risiken oder Mitarbeitende zunehmen. Eine direkte Umwandlung im rechtstechnischen Sinn gibt es für Einzelunternehmen nicht: In der Praxis wird eine GmbH neu gegründet und das Geschäft per Sacheinlage oder Vermögensübertragung nach Fusionsgesetz eingebracht; anschliessend wird die Einzelfirma im Handelsregister gelöscht.

Steuerlich ist der Wechsel neutral möglich, wenn der Betrieb weitergeführt wird und die GmbH die bisherigen Buchwerte übernimmt (Art. 19 DBG). Zu beachten ist die fünfjährige Sperrfrist: Werden die Stammanteile innert fünf Jahren nach der Umwandlung verkauft, werden die stillen Reserven nachträglich besteuert. Auch die Sozialversicherungen wechseln das Regime – aus dem Selbständigerwerbenden wird ein Angestellter der eigenen GmbH mit ALV- und Pensionskassenpflicht.

Planen Sie den Wechsel auf einen Geschäftsjahresbeginn und mit sauberer Schlussbilanz der Einzelfirma. Wie eine Kapitalgesellschafts-Gründung Schritt für Schritt abläuft, zeigt unsere Seite zum Gründungsablauf.

Häufige Fragen

Wie gründe ich eine Einzelfirma in der Schweiz?
Sie nehmen Ihre Geschäftstätigkeit auf, dokumentieren erste Aufträge und melden sich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons (SVA) als Selbständigerwerbender an. Die SVA prüft, ob Sie auf eigene Rechnung, mit eigenem Risiko und für mehrere Auftraggeber arbeiten. Ab CHF 100'000 Jahresumsatz folgt der Handelsregistereintrag, ab derselben Umsatzgrenze in der Regel auch die Mehrwertsteuerpflicht. Notar und Stammkapital braucht es nicht.
Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?
Die Gründung selbst ist gratis: Weder Notariat noch Mindestkapital sind nötig, die Anmeldung bei der SVA kostet nichts. Der Handelsregistereintrag kostet CHF 120 Amtsgebühr (Stand: Juli 2026), dazu kommt eine kleine Gebühr für die Beglaubigung der Unterschrift. Wer Treuhand-Unterstützung für Anmeldung, Versicherungen und Buchhaltung beizieht, zahlt das Honorar des Beraters – die staatlichen Kosten bleiben unter CHF 200.
Ist eine Einzelfirma eine juristische Person?
Nein. Die Einzelfirma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit – Träger aller Rechte und Pflichten ist der Inhaber persönlich. Er haftet unbeschränkt mit dem gesamten Privatvermögen, versteuert den Geschäftsgewinn als privates Einkommen und schliesst Verträge im eigenen Namen ab. Eine eigene juristische Person entsteht erst mit einer Kapitalgesellschaft wie GmbH oder AG.
Muss eine Einzelfirma im Handelsregister eingetragen sein?
Pflicht ist der Eintrag erst, wenn der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht (Art. 931 OR). Darunter ist er freiwillig, aber oft sinnvoll: Der Eintrag schützt den Firmennamen am Geschäftssitz, wirkt gegenüber Banken und Kunden seriöser und ist für gewisse Ausschreibungen und Plattformen Voraussetzung. Die Anmeldung erfolgt beim Handelsregisteramt des Sitzkantons mit beglaubigter Unterschrift.
Kann ich eine Einzelfirma im Nebenerwerb führen?
Ja. Viele Einzelfirmen starten neben einer Anstellung. Auch im Nebenerwerb müssen Sie sich bei der SVA anmelden, sobald Sie regelmässig selbständig Einkommen erzielen; die Beiträge werden zusätzlich zu den Abzügen aus dem Lohn erhoben. Beachten Sie arbeitsvertragliche Treuepflichten und Konkurrenzverbote gegenüber dem Arbeitgeber. Die Umsatzgrenzen für Handelsregister und Mehrwertsteuer gelten unabhängig davon, ob Sie haupt- oder nebenberuflich tätig sind.
Wie viel AHV zahlt eine Einzelfirma?
Selbständigerwerbende zahlen maximal 10,0 Prozent des Geschäftsgewinns an AHV, IV und EO (8,1 % AHV, 1,4 % IV, 0,5 % EO). Bei Jahreseinkommen unter rund CHF 60'000 greift eine sinkende Beitragsskala mit tieferen Sätzen; dazu kommen Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entfallen – dafür besteht auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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