GRÜNDUNG
Firmengründung in der Schweiz als Dienstleistung
Sie gründen, wir erledigen die Formalitäten: Bargründung einer GmbH oder AG für pauschal CHF 750 inklusive Beratung und Notarkosten — auf Wunsch per Vollmacht, ohne dass Sie anreisen. Vom Statutenentwurf bis zum Handelsregistereintrag dauert es in der Regel zwei bis drei Wochen.
Ein Gründungsservice ersetzt nicht Ihre Entscheidung, sondern die Bürokratie danach: Statutenentwurf, Bankkoordination, Notartermin, Handelsregisteranmeldung. Bei Gründung Schweiz erledigt das ein Team aus Treuhand- und Rechtsexperten in Zug und Zürich zu fixen Pauschalen — die Bargründung einer GmbH oder AG kostet CHF 750, nicht «ab» einem Lockpreis mit Zuschlägen. Was genau Sie bekommen, was es kostet und wann Sie den Service gar nicht brauchen, steht auf dieser Seite.
Was der Gründungsservice umfasst
Die Firmengründung als Dienstleistung deckt den kompletten Weg von der Idee bis zur eingetragenen Gesellschaft ab:
- Rechtsformwahl mit Begründung: GmbH, AG oder doch Einzelfirma — wir sagen Ihnen auch, wenn die günstigere Variante für Ihren Fall die bessere ist. Details zu den beiden Kapitalgesellschaften: GmbH gründen und AG gründen.
- Firmennamen-Prüfung im Zefix und Abgleich mit den firmenrechtlichen Vorgaben (Unterscheidbarkeit, Täuschungsverbot, Rechtsformzusatz).
- Statuten und Gründungsdokumente: Entwurf auf Basis Ihres Geschäftsmodells — Zweckformulierung, Kapitalstruktur, Vinkulierung, auf Wunsch qualifizierte Tatbestände wie Sacheinlagen.
- Bankkoordination: Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos, Kapitalbescheinigung für den Notar.
- Beurkundung und Eintrag: Organisation des Notartermins (in der Pauschale enthalten), Einreichung beim kantonalen Handelsregisteramt, Überwachung bis zur Publikation.
- Anmeldungen nach der Gründung: AHV-Ausgleichskasse, Mehrwertsteuer ab CHF 100'000 Jahresumsatz, auf Wunsch Versicherungen.
Preise: Gründungspakete im Überblick
Die Preise stammen aus unserer aktuellen Preisliste und gelten pro Gründung, nicht pro Stunde (Stand: Juli 2026). Alle Beträge zuzüglich Mehrwertsteuer.
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Bargründung Schweizer GmbH | CHF 750 |
| Bargründung Schweizer AG | CHF 750 |
| Sachgründung Schweizer GmbH | CHF 1'750 |
| Sachgründung Schweizer AG | CHF 1'990 |
| Kombinierte Bar-/Sachgründung GmbH | CHF 1'750 |
| Kombinierte Bar-/Sachgründung AG | CHF 1'990 |
| Gründung per Vollmacht (Zuschlag) | CHF 300 |
| Treuhänderische Gründung AG oder GmbH (zzgl. Gründungskosten) | CHF 1'500 |
Alle Gründungspauschalen verstehen sich inklusive Beratung und Notarkosten, exklusive Handelsregistergebühren — diese stellt der Kanton direkt in Rechnung. Das Stamm- bzw. Aktienkapital ist kein Kostenpunkt des Services: Es bleibt Vermögen Ihrer Gesellschaft.
Für die Zeit nach der Gründung gelten ebenfalls Fixpreise:
| Folgeleistung | Preis |
|---|---|
| Treuhänderisches Verwaltungsratsmandat | CHF 2'750 pro Jahr |
| Treuhänderisches Geschäftsführungsmandat | CHF 2'950 pro Jahr |
| Buchhaltung inkl. MWST-Abrechnung, Jahresabschluss und Steuererklärung (bis 300 Buchungssätze) | CHF 1'200 pro Jahr |
| Statutenänderung, Sitzverlegung oder Zweckänderung | je CHF 1'100 |
| Kapitalerhöhung | CHF 1'750 |
| Revisionsstelle bestellen | CHF 500 |
Die vollständige Übersicht aller Pauschalen — inklusive Domiziländerung, Umfirmierung und Zweigniederlassungen — finden Sie in der Preisliste.
Ablauf der Zusammenarbeit in fünf Schritten
Erstgespräch und Rechtsformwahl
Sie schildern Vorhaben, Kapital und Beteiligte. Wir klären Rechtsform, Sitzkanton und Sonderfragen — etwa Bewilligungspflichten oder das Wohnsitzerfordernis der Organe. Danach erhalten Sie eine Fixofferte.
Unterlagen und Statutenentwurf
Wir prüfen den Firmennamen im Zefix, entwerfen Statuten und Gründungsdokumente und stimmen sie mit Ihnen ab. Sie liefern Ausweiskopien und — bei Gründung per Vollmacht — die beglaubigte Vollmacht.
Kapitaleinzahlung
Die Bank eröffnet das Kapitaleinzahlungskonto. Sie überweisen das Stamm- oder Aktienkapital; die Kapitalbescheinigung geht direkt an den Notar.
Notartermin und Handelsregisteranmeldung
Der Notar beurkundet die Gründung — mit Ihnen persönlich oder mit Ihrem Vertreter. Wir reichen die Anmeldung beim kantonalen Handelsregisteramt ein und überwachen den Eintrag.
Übergabe und Anmeldungen
Sie erhalten Handelsregisterauszug, Statuten und Gründungsurkunde. Das Sperrkonto wird zum Geschäftskonto, wir melden die Gesellschaft bei AHV und — falls nötig — bei der Mehrwertsteuer an.
Die rechtlichen Details der einzelnen Etappen erklärt der Beitrag zum Ablauf der Firmengründung.
Checkliste: was wir von Ihnen brauchen
Je vollständiger das Dossier beim Start, desto kürzer die Laufzeit. Für eine Standardgründung genügen:
- Ausweiskopien aller Gründer und Organe (bei Gründung per Vollmacht: beglaubigt) sowie ein aktueller Wohnsitznachweis
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten — Pflicht bei jeder Kontoeröffnung und Beurkundung, keine Formalie
- Zwei bis drei Varianten des Firmennamens in Ihrer Wunschreihenfolge, falls die Erstwahl im Zefix kollidiert
- Zweckbeschrieb in zwei, drei Sätzen: Was verkauft die Firma, an wen? Die juristische Formulierung übernehmen wir
- Kapitalstruktur: Wer hält wie viele Anteile, Bar- oder Sacheinlage, gewünschte Zeichnungsberechtigungen
- Herkunftsnachweis des Kapitals für die Compliance-Prüfung der Bank (z. B. Kontoauszug, Verkaufsbeleg) — der häufigste Nachreichungspunkt bei Gründern aus dem Ausland
- Sitzadresse: eigene Räume mit Mietvertrag oder gewünschte Domiziladresse in Zug bzw. Zürich
Unternehmen gründen: wo die Unternehmensgründung mehr ist als der Registereintrag
Unternehmensgründung und Firmengründung werden oft synonym gebraucht, bezeichnen aber verschieden grosse Ausschnitte. Wer ein Unternehmen gründet, durchläuft den ganzen Bogen: Geschäftsmodell, Finanzierung, Rechtsformwahl, Versicherungen, erste Kunden. Die Firmengründung im engeren Sinn ist der rechtliche Kern davon — Statuten, Kapitalnachweis, Beurkundung, Handelsregister. Unser Service deckt diesen Kern vollständig ab und die angrenzenden Pflichten gleich mit: MWST-Registrierung, Anmeldung bei der Ausgleichskasse, Domizil und Mandate. Was er bewusst nicht ersetzt, sind die unternehmerischen Entscheide davor — Businessplan und Finanzierung bleiben Ihre Arbeit; die Rechtsformwahl dagegen gehört in die Gründungsberatung, und dort setzt das Erstgespräch an.
Gründung in Zug oder Zürich
Wir gründen in der ganzen Schweiz, arbeiten aber täglich mit den Notariaten und Handelsregisterämtern der Kantone Zug und Zürich — dort sind Durchlaufzeiten und Gebühren verlässlich kalkulierbar. Zug bietet die tiefere Gewinnsteuerbelastung und ein internationales Umfeld, Zürich den grössten Markt und Bankenplatz der Schweiz. Für die Wahl zählt neben der Steuer vor allem die Substanzfrage: Der Sitz sollte dort liegen, wo die Gesellschaft tatsächlich erreichbar ist und Entscheidungen fallen — sonst riskieren Sie Diskussionen mit den Steuerbehörden anderer Kantone oder Länder.
Für wen sich der Service lohnt — vier typische Szenarien
Gründerinnen und Gründer in der Schweiz. Sie könnten den Papierkram selbst erledigen, wollen die Zeit aber ins Geschäft stecken. Der Service lohnt sich hier vor allem bei Besonderheiten: mehrere Gesellschafter, Sacheinlagen, Vinkulierungsklauseln oder ein bewilligungspflichtiger Zweck.
Grenzgänger aus Deutschland. Wohnsitz in Deutschland, Firma in der Schweiz — das funktioniert, wenn eine zeichnungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz vorhanden ist und die tatsächliche Verwaltung in der Schweiz stattfindet. Wir strukturieren die Gründung so, dass keine steuerliche Betriebsstätte am deutschen Wohnort entsteht, und stellen bei Bedarf das Mandat.
Unternehmer ohne Schweizer Wohnsitz. Für Gründer aus dem Ausland kombinieren wir die Gründung per Vollmacht mit Domiziladresse und treuhänderischem Verwaltungsrats- oder Geschäftsführungsmandat — die Gesellschaft entsteht, ohne dass Sie einreisen müssen. Die Identifikationspflichten (beglaubigte Ausweise, wirtschaftlich Berechtigte) gelten trotzdem und werden sauber dokumentiert.
Expats in der Schweiz. Mit B- oder C-Bewilligung steht der Gründung nichts im Weg; als Geschäftsführer Ihrer eigenen GmbH erfüllen Sie das Wohnsitzerfordernis selbst. Der Service beschränkt sich dann auf Statuten, Notariat und Handelsregister — und auf die Frage, wie sich Lohn und Dividende steuerlich sinnvoll kombinieren lassen.
Die häufigsten Verzögerungen — und wie wir sie vermeiden
In der Praxis scheitern Zeitpläne selten am Notar oder am Handelsregisteramt, sondern an drei wiederkehrenden Punkten. Erstens die Bank-Compliance: Das Kapitaleinzahlungskonto wird erst eröffnet, wenn Geschäftsmodell, Mittelherkunft und wirtschaftlich Berechtigte plausibel dokumentiert sind — wir bereiten das Dossier bankfertig vor, statt es der Bank zum Zusammensuchen zu überlassen. Zweitens Namenskollisionen: Ein verwechselbarer Firmenname fällt erst bei der Eintragung auf, wenn er nicht vorher sauber geprüft wurde. Drittens Beglaubigungen aus dem Ausland: Unterschriften- und Ausweisbeglaubigungen für die Vollmachtsgründung brauchen je nach Land eine Apostille — wer das erst nach dem Notartermin erfährt, verliert zwei Wochen. Mit vollständiger Checkliste ab Tag eins bleiben die zwei bis drei Wochen realistisch.
Warum Pauschalen statt Stundenhonorar
Eine Standardgründung ist planbare Arbeit — deshalb hat sie einen planbaren Preis. Beim Stundenhonorar zahlen Sie für jede Rückfrage der Bank und jede Korrekturschlaufe des Handelsregisteramts mit; bei der Pauschale liegt dieses Risiko bei uns, und der Anreiz, sauber vorzubereiten, ebenfalls. Aufpreise gibt es nur für klar definierte Mehrleistungen (Sacheinlagen, Vollmachtsgründung, treuhänderische Strukturen), nie für «Aufwand». Sonderfälle ausserhalb des Katalogs — etwa bewilligungspflichtige Finanzdienstleister oder mehrstufige Holdingstrukturen — offerieren wir vorab schriftlich und fix.
Wann Sie keinen Gründungsservice brauchen
Ehrlichkeit gehört zur Beratung: In drei Fällen ist der Service sein Geld nicht wert.
- Einzelfirma ohne Handelsregisterpflicht: Wer als Selbständiger unter CHF 100'000 Jahresumsatz bleibt, braucht weder Notar noch Handelsregister — die Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse genügt. Dafür braucht niemand eine Pauschale.
- Standardfall mit Zeitreserve: Eine Einpersonen-GmbH mit Musterstatuten, Schweizer Wohnsitz und Hausbank lässt sich über den Online-Schalter des Bundes (EasyGov) in Eigenregie gründen. Rechnen Sie mit mehr Eigenaufwand und etwas längerer Laufzeit — sparen Sie aber das Honorar.
- Eiliger Marktstart: Wenn Sie in Tagen statt Wochen unterschriftsfähig sein müssen, ist nicht die beschleunigte Gründung die Antwort, sondern der Kauf einer bestehenden Mantelgesellschaft mit Eintrag, UID und Bankkonto.
Für alle anderen Fälle gilt: Je mehr Beteiligte, Kapitalbesonderheiten oder Auslandsbezug, desto mehr spart die professionelle Ausführung — an Rückfragen des Handelsregisteramts, an Bankschleifen und an Korrekturen, die später als Statutenänderung CHF 1'100 kosten würden.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Firma gründen zu lassen?
Was ist im Gründungspaket enthalten?
Kann ich eine Firma gründen lassen, ohne in die Schweiz zu reisen?
Wie lange dauert die Gründung mit Gründungsservice?
Übernehmen Sie auch Verwaltungsrat oder Geschäftsführung?
Was passiert nach der Gründung?
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