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RECHTSFORMEN

Die Schweizer AG: Merkmale, Kapital und Organe der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft (AG) ist die Schweizer Rechtsform für kapitalintensive Vorhaben: CHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 einbezahlt, Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen — und Aktionäre, die im Handelsregister nicht publiziert werden.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Die Aktiengesellschaft ist in Art. 620 ff. des Obligationenrechts (OR) geregelt und neben der GmbH die wichtigste Kapitalgesellschaft der Schweiz. Sie ist eine juristische Person mit eigenem Vermögen und eigener Firma; für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen. Eine einzige natürliche oder juristische Person genügt als Gründerin. Rechtlich entsteht die AG mit dem Eintrag ins Handelsregister. Diese Seite erklärt die Rechtsform — den Gründungsprozess Schritt für Schritt behandelt die Seite AG gründen.

CHF 100'000Aktienkapital
CHF 50'000mind. einbezahlt
1 Persongenügt als Gründer
11.9–21 %Gewinnsteuer effektiv

Was die Schweizer AG auszeichnet

Die Aktiengesellschaft trennt Eigentum und Führung konsequent: Die Aktionäre halten das in Aktien zerlegte Kapital, der Verwaltungsrat führt die Gesellschaft. Daraus ergeben sich die vier Eigenschaften, für die die AG gewählt wird:

Aktienkapital und Aktien

Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000 (Art. 621 OR). Einbezahlt sein müssen bei der Gründung mindestens 20 Prozent jeder Aktie, insgesamt aber mindestens CHF 50'000 — der Rest bleibt als Liberierungspflicht der Aktionäre bestehen. Einlagen sind in Geld oder als Sacheinlage (etwa Maschinen, Beteiligungen, Immobilien) möglich.

Seit der Aktienrechtsrevision vom 01.01.2023 gilt zusätzlich:

Standard sind heute Namenaktien, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen werden. Inhaberaktien sind seit dem GAFI-Gesetz nur noch für börsenkotierte Gesellschaften oder als Bucheffekten zulässig; nicht konforme Inhaberaktien wurden per 01.05.2021 von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt. Details zu Aktienarten, Aktienbuch und Meldepflichten erklärt die Seite Namenaktien und Aktienregister.

Organe der AG

Die Aktiengesellschaft kennt drei Organe mit klar verteilten Rollen:

OrganFunktionVorgaben
Generalversammlung (GV)Oberstes Organ: wählt den Verwaltungsrat, genehmigt Jahresrechnung, beschliesst Dividenden und StatutenänderungenJährlich innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende; seit 2023 auch virtuell möglich
Verwaltungsrat (VR)Oberste Leitung, Organisation, Finanzverantwortung, Ernennung der GeschäftsleitungMindestens ein Mitglied; mindestens eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz
RevisionsstellePrüfung der JahresrechnungOrdentliche Revision ab zwei überschrittenen Schwellen (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen); sonst eingeschränkte Revision; Opting-out unter 10 Vollzeitstellen möglich

Das Wohnsitzerfordernis ist in der Praxis der häufigste Stolperstein für ausländische Gründer: Fehlt eine vertretungsberechtigte Person mit Schweizer Wohnsitz, verweigert das Handelsregisteramt den Eintrag. Üblich ist in solchen Fällen ein lokales Verwaltungsratsmandat.

Haftung und Verantwortlichkeit

Für Gesellschaftsschulden haftet allein das Vermögen der AG. Der Aktionär verliert im schlimmsten Fall seine Einlage und muss allenfalls den nicht liberierten Teil seiner Aktien nachzahlen — mehr nicht.

Anders die Organe: Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung haften nach Art. 754 OR persönlich für Schaden, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Pflichtverletzung verursachen. Praktisch relevant sind vor allem nicht abgelieferte Sozialversicherungsbeiträge, Steuerausstände und die verschleppte Benachrichtigung des Gerichts bei Überschuldung. Ein VR-Mandat ist deshalb kein Ehrenamt, sondern eine Haftungsposition.

Steuern der Schweizer AG

Die AG ist selbständiges Steuersubjekt und versteuert Gewinn und Kapital getrennt von ihren Aktionären:

Die Wahl des Kantons entscheidet damit über fast das Doppelte der Steuerlast. Zahlen, Beispiele und den Vergleich der Ebenen Bund, Kanton und Gemeinde liefert die Seite Unternehmenssteuern in der Schweiz.

Die AG in Zahlen

MerkmalRegelung
RechtsgrundlageArt. 620 ff. OR
MindestkapitalCHF 100'000, davon mind. CHF 50'000 einbezahlt (20 % je Aktie)
GründerMindestens 1 natürliche oder juristische Person
HaftungNur Gesellschaftsvermögen; keine Nachschusspflicht der Aktionäre
OrganeGeneralversammlung, Verwaltungsrat, Revisionsstelle (Opting-out möglich)
WohnsitzerfordernisMind. 1 vertretungsberechtigte Person in der Schweiz
Publizität der EigentümerAktionäre nicht im Handelsregister; Aktienbuch intern
FirmaFrei wählbar, Zusatz «AG» zwingend
Gewinnsteuer effektivRund 11.9–21 % je nach Kanton (Stand: Juli 2026)
GründungsdauerIn der Regel 2–4 Wochen bis zum Handelsregistereintrag

Für wen sich die Aktiengesellschaft eignet

Die AG passt, wenn mindestens eines der folgenden Szenarien zutrifft:

Wann die AG nicht die richtige Wahl ist

Ehrlicherweise ist die AG für viele Gründungen überdimensioniert:

In diesen Fällen ist die GmbH meist die bessere Kapitalgesellschaft. Die Entscheidungskriterien mit Rechenbeispielen stellt der Vergleich GmbH oder AG gegenüber.

AG gründen — oder eine bestehende AG übernehmen

Die Neugründung dauert je nach Kanton in der Regel zwei bis vier Wochen bis zum Handelsregistereintrag: Statuten, Kapitaleinzahlungskonto, öffentliche Beurkundung, Anmeldung beim Handelsregister. Den vollständigen Ablauf mit Kosten beschreibt die Seite AG gründen. Wer sofort eine handlungsfähige Gesellschaft mit bestehendem Eintrag braucht — etwa für einen Vertragsabschluss mit Frist —, kann alternativ eine bestehende AG oder GmbH kaufen.

Häufige Fragen

Wie viel Kapital braucht eine Schweizer AG?
Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000. Bei der Gründung müssen mindestens 20 Prozent jeder Aktie einbezahlt sein, gesamthaft aber mindestens CHF 50'000. Die Einlage kann in Geld oder als Sacheinlage erfolgen. Seit 2023 darf das Kapital auch in Euro, US-Dollar, Pfund oder Yen geführt werden, sofern es dem Gegenwert von CHF 100'000 entspricht.
Sind die Aktionäre einer AG anonym?
Gegenüber der Öffentlichkeit weitgehend: Aktionäre werden im Handelsregister nicht publiziert. Intern führt die Gesellschaft aber ein Aktienbuch, und wer allein oder mit Dritten 25 Prozent der Aktien oder Stimmen erreicht, muss der Gesellschaft die wirtschaftlich berechtigte Person melden. Die Gründungsurkunde mit den Erstzeichnern bleibt zudem als Handelsregisterbeleg einsehbar.
Wer muss bei einer Schweizer AG in der Schweiz wohnen?
Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 718 Abs. 4 OR). Das kann ein Mitglied des Verwaltungsrats oder eine Direktorin sein. Die übrigen Verwaltungsräte und sämtliche Aktionäre dürfen im Ausland wohnen; eine Schweizer Nationalität ist nirgends erforderlich.
Wie wird eine Schweizer AG besteuert?
Der Bund erhebt 8.5 Prozent Gewinnsteuer auf dem Gewinn nach Steuern, dazu kommen Kantons- und Gemeindesteuern. Effektiv liegt die Gesamtbelastung je nach Standort bei rund 11.9 bis 21 Prozent des Vorsteuergewinns (Stand: Juli 2026). Auf Dividenden fällt zusätzlich die Verrechnungssteuer von 35 Prozent an, die bei korrekter Deklaration zurückgefordert werden kann.
Muss eine AG ihre Jahresrechnung veröffentlichen?
Nein. Eine private Aktiengesellschaft muss Bilanz und Erfolgsrechnung nicht offenlegen. Publizitätspflichten treffen nur börsenkotierte Gesellschaften und Anleihensschuldner. Die AG muss ihre Jahresrechnung aber nach den Vorschriften des Obligationenrechts erstellen und je nach Grösse eingeschränkt oder ordentlich revidieren lassen.

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