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GRÜNDUNG

Holdinggesellschaft in der Schweiz gründen

Eine Holding ist rechtlich eine gewöhnliche AG oder GmbH, deren Zweck das Halten von Beteiligungen ist. Das kantonale Holdingprivileg wurde per 01.01.2020 abgeschafft – die Steuervorteile laufen heute über den Beteiligungsabzug nach Art. 69–70 DBG.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Wer eine Holding gründen will, gründet rechtlich eine normale Kapitalgesellschaft – meist eine AG mit CHF 100'000 Aktienkapital (davon CHF 50'000 einbezahlt), seltener eine GmbH mit CHF 20'000 – und verankert in den Statuten das Halten und Verwalten von Beteiligungen als Zweck. Das oft zitierte «Holdingprivileg» existiert seit dem 01.01.2020 nicht mehr. Steuerlich attraktiv bleibt die Struktur trotzdem: Dividenden der Tochtergesellschaften und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen ab 10 Prozent (bei mindestens einem Jahr Haltedauer) bleiben dank Beteiligungsabzug praktisch unbesteuert. Diese Seite zeigt, wie die Besteuerung heute funktioniert, wann sich die Struktur trägt – und wann sie nur Kosten produziert.

10 %Mindestbeteiligung für den Beteiligungsabzug
1 JahrHaltedauer für steuerentlastete Kapitalgewinne
35 %Verrechnungssteuer – im Konzern per Meldeverfahren
01.01.2020Abschaffung des Holdingprivilegs

Was ist eine Holding – rechtlich betrachtet?

Die Holdinggesellschaft ist keine eigene Rechtsform des Schweizer Rechts. Es gibt kein «Holding-Gesetz»: Grundlage sind die normalen Bestimmungen über die AG (Art. 620 ff. OR) oder die GmbH (Art. 772 ff. OR). Zur Holding wird die Gesellschaft durch ihren statutarischen Zweck – typischerweise «Erwerb, Halten, Verwalten und Veräussern von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen» – und durch ihre tatsächliche Funktion als Dach über operativen Tochtergesellschaften.

In der Praxis wird die Holding fast immer als AG errichtet: Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister, Aktien lassen sich für Nachfolge und Beteiligungsprogramme flexibel übertragen, und Banken sind die Struktur gewohnt. Die GmbH-Variante spart Gründungskapital, macht die Gesellschafter aber öffentlich sichtbar. Wie die Gründung einer Aktiengesellschaft im Einzelnen abläuft, zeigt der Leitfaden AG gründen.

Holdingprivileg abgeschafft: der Rechtsstand seit 2020

Das kantonale Holdingprivileg – die weitgehende Befreiung reiner Holdings von der kantonalen Gewinnsteuer – wurde mit der Steuerreform STAF per 01.01.2020 abgeschafft, zusammen mit den übrigen kantonalen Sonderstatus für Domizil- und gemischte Gesellschaften. Wer heute von «Holdingprivileg Schweiz» liest, liest veraltete Information: Eine Holding wird seit 2020 ordentlich besteuert wie jede andere Kapitalgesellschaft.

Dass die Holdingstruktur steuerlich trotzdem funktioniert, liegt an einem Mechanismus, der die Reform überlebt hat: dem Beteiligungsabzug (Art. 69–70 DBG, harmonisiert auch auf Kantonsebene). Er verhindert die Mehrfachbesteuerung von Gewinnen, die bereits bei der Tochtergesellschaft versteuert wurden. Ergänzend gilt seit dem 01.01.2024 die OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent – sie betrifft aber nur Konzerne mit weltweitem Umsatz ab EUR 750 Millionen; für KMU-Holdings spielt sie keine Rolle (Stand: Juli 2026).

So wird eine Holding heute besteuert

Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer im Verhältnis des Nettobeteiligungsertrags zum gesamten Reingewinn. Besteht der Gewinn einer reinen Holding vollständig aus qualifizierten Dividenden, sinkt die Gewinnsteuer auf null – ohne Sonderstatus, allein durch die ordentliche Mechanik. Die wichtigsten Regeln im Überblick (Stand: Juli 2026):

VorgangRegelungWirkung
Dividenden der TochtergesellschaftenBeteiligungsabzug ab 10 % Kapital- bzw. Gewinnanteil oder Verkehrswert ab CHF 1 Mio. (Art. 69 DBG)praktisch steuerfrei auf Stufe Holding
Kapitalgewinn aus BeteiligungsverkaufBeteiligungsabzug, wenn mindestens 10 % veräussert werden und die Beteiligung mindestens 1 Jahr gehalten wurde (Art. 70 DBG)praktisch steuerfrei
Verrechnungssteuer auf Konzerndividenden35 % geschuldet, im Konzernverhältnis ab 10 % Beteiligung per Meldeverfahren statt Ablieferungkeine Liquiditätsbindung
Emissionsabgabe bei Gründung und Kapitalerhöhungen1 % auf Eigenkapital über der Freigrenze von CHF 1 Mio.; Umstrukturierungen ausgenommenbei der Kapitalplanung zu berücksichtigen
Kantonale KapitalsteuerErmässigungen für Beteiligungen; einzelne Kantone rechnen die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer antiefe bis faktisch keine Kapitalsteuer
Ausschüttung an PrivataktionäreTeilbesteuerung qualifizierter Dividenden: 70 % steuerbar beim Bund, kantonal mindestens 50 %Einkommenssteuer fällt erst bei Ausschüttung an

Der letzte Punkt beschreibt den eigentlichen Hebel der Struktur: Solange Gewinne in der Holding bleiben und reinvestiert werden, zahlt der Inhaber darauf keine Einkommenssteuer. Die Holding wirkt als Speicher – nicht als Steuerbefreiung, sondern als Steueraufschub mit Gestaltungsspielraum beim Ausschüttungszeitpunkt.

Die typische Holdingstruktur

Eine Schweizer KMU-Holdingstruktur besteht aus drei Ebenen:

EbeneFunktion
Inhaber (natürliche Personen)halten die Holding-Anteile im Privatvermögen; Einkommenssteuer erst bei Dividendenbezug (Teilbesteuerung ab 10 % Beteiligung)
Holding AG/GmbHhält die Beteiligungen, sammelt Dividenden, finanziert Töchter, kauft Beteiligungen zu, hortet Reserven getrennt vom operativen Risiko
Operative Tochtergesellschaftenführen je ein Geschäftsfeld; häufig ergänzt durch eine separate Immobiliengesellschaft für Betriebsliegenschaften

Gewinne fliessen von unten nach oben praktisch steuerfrei (Beteiligungsabzug, Meldeverfahren) und stehen in der Holding für neue Projekte, Zukäufe oder Darlehen an Schwestergesellschaften bereit. Scheitert eine operative Einheit, bleiben die in der Holding parkierten Reserven und die übrigen Beteiligungen unangetastet.

Wann eine Holding sinnvoll ist

Eine Holdingstruktur rechtfertigt ihre Kosten in klar umrissenen Situationen:

SituationWas die Holding bringt
Mehrere operative GesellschaftenRisiken bleiben getrennt, Gewinne und Finanzierung werden zentral gesteuert
Gewinne sollen reinvestiert statt bezogen werdenSteueraufschub: keine Einkommenssteuer, solange nicht ausgeschüttet wird
Nachfolge oder Verkauf in EtappenAnteile lassen sich gestaffelt übertragen; Verkaufserlöse landen steuerentlastet in der Holding und können neu investiert werden
Betriebsliegenschaft vom Betrieb trennenImmobilie bleibt bei Verkauf oder Krise des operativen Geschäfts geschützt
Zukäufe geplantdie Holding dient als Akquisitionsvehikel und bündelt die Finanzierung
Beteiligungen im Auslandzentrale Beteiligungsführung und Zugang zum Schweizer DBA-Netz – sofern die Holding echte Substanz hat

Wann sich eine Holding nicht lohnt

Die Holding ist kein Steuersparautomat – in der Beratung raten wir häufiger von ihr ab, als Gründer erwarten:

Unterm Strich gilt: Erst die Struktur der nächsten fünf bis zehn Jahre durchdenken, dann gründen – nicht umgekehrt.

Holding in Zug

Der Kanton Zug ist der klassische Schweizer Holdingstandort: Die ordentliche Gewinnsteuerbelastung liegt bei knapp 12 Prozent (Bund, Kanton und Gemeinde zusammen, Stand: Juli 2026), die Gewinnsteuer wird an die Kapitalsteuer angerechnet, und die Dichte an Treuhand-, Rechts- und Bankenkompetenz für Beteiligungsstrukturen ist hoch. Für Holdings mit internationalen Beteiligungen kommt die eingespielte Praxis der Steuerverwaltung bei Rulings dazu. Details zum Standort finden Sie auf unserer Seite zum Wirtschaftsstandort Zug.

Wichtig zur Einordnung: Der Beteiligungsabzug ist Bundesrecht und harmonisiertes kantonales Recht – die Kernvorteile der Holding funktionieren in jedem Kanton. Der Standortentscheid betrifft die Besteuerung der übrigen Erträge, die Kapitalsteuer und das Umfeld. Einen Überblick über das Schweizer Steuersystem gibt die Seite Steuern in der Schweiz.

Holding gründen: Ablauf in sechs Schritten

  1. Zielstruktur und Steuerfolgen klären

    Definieren Sie, welche Gesellschaften, Immobilien und Beteiligungen unter das Dach sollen und wie Gewinne künftig fliessen. Bei bestehenden Gesellschaften: Transponierung, Sperrfristen und Bewertung vorab prüfen – hier entstehen die teuren Fehler.

  2. Rechtsform und Kanton wählen

    AG (CHF 100'000, mindestens CHF 50'000 einbezahlt) oder GmbH (CHF 20'000); Sitzkanton nach Steuerbelastung, Substanz und Verwaltungsnähe. Bei komplexen Einbringungen empfiehlt sich ein Steuerruling mit der kantonalen Steuerverwaltung.

  3. Statuten mit Holdingzweck erstellen und Gesellschaft gründen

    Zweckartikel auf Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen ausrichten, Kapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen, notarielle Beurkundung und Handelsregistereintrag – wie bei jeder Kapitalgesellschaft, üblicherweise in zwei bis drei Wochen.

  4. Beteiligungen einbringen

    Übertragung der Tochter-Anteile per Sacheinlage, Verkauf zu Nominal-/Buchwerten oder Quasifusion. Sacheinlagen verlangen einen Gründungsbericht und eine Prüfungsbestätigung; die Bewertung bestimmt die späteren Steuerfolgen.

  5. Verrechnungssteuer-Meldeverfahren einrichten

    Für Dividenden der Töchter an die Holding das Meldeverfahren bei der ESTV anmelden – so wird die Verrechnungssteuer von 35 % gemeldet statt abgeliefert und zurückgefordert.

  6. Struktur laufend führen

    Eigene Buchhaltung und Jahresabschlüsse, Verwaltungsratssitzungen, marktkonforme Konzernverrechnung, dokumentierte Dividendenbeschlüsse. Substanz und saubere Protokolle sichern die steuerliche Anerkennung – im In- und Ausland.

Häufige Fragen

Was ist eine Holdinggesellschaft?
Eine Holding ist eine Gesellschaft, deren Hauptzweck das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. Sie ist keine eigene Rechtsform: In der Schweiz wird sie als AG oder GmbH gegründet, der Holdingzweck steht in den Statuten. Die Holding bündelt Beteiligungen, Finanzierung und Gewinne einer Unternehmensgruppe unter einem Dach – operativ tätig sind die Tochtergesellschaften.
Gibt es das Schweizer Holdingprivileg noch?
Nein. Der kantonale Holdingstatus mit weitgehender Befreiung von der kantonalen Gewinnsteuer wurde mit der Steuerreform STAF per 01.01.2020 abgeschafft. Holdings werden seither ordentlich besteuert. Die faktische Steuerfreiheit von Dividenden und qualifizierten Kapitalgewinnen besteht aber weiter – über den Beteiligungsabzug nach Art. 69–70 DBG, der auf Bundes- und Kantonsebene gilt.
Welche Rechtsform eignet sich für eine Holding?
Üblich ist die AG mit CHF 100'000 Aktienkapital, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen: Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister, und die AG gilt bei Banken und Nachfolgeregelungen als flexibelste Struktur. Die GmbH funktioniert als Holding ebenfalls und braucht nur CHF 20'000 Stammkapital – dafür sind die Gesellschafter öffentlich sichtbar. Steuerlich werden beide gleich behandelt.
Wann lohnt sich eine Holding?
Als Faustregel: ab zwei operativen Gesellschaften oder wenn Gewinne über Jahre reinvestiert statt privat bezogen werden sollen. Die Holding schirmt angesparte Gewinne vom operativen Risiko ab, schiebt die Einkommenssteuer auf Ausschüttungen auf und erleichtert Verkauf und Nachfolge in Etappen. Wer nur eine Gesellschaft besitzt und den Gewinn laufend privat bezieht, gewinnt durch eine Holding steuerlich praktisch nichts.
Was kostet eine Holding in Gründung und Unterhalt?
Die Gründung kostet gleich viel wie jede AG oder GmbH: Kapitaleinlage (CHF 100'000 bzw. CHF 20'000), Notariat und Handelsregister. Ins Gewicht fällt der Unterhalt: Die Holding führt eine eigene Buchhaltung, erstellt einen eigenen Abschluss und eine eigene Steuererklärung, braucht Domizil und Organe – alle Strukturkosten fallen doppelt an. Diese laufenden Kosten müssen die Steuer- und Struktureffekte erst einmal verdienen.
Kann eine Holding auch operativ tätig sein?
Ja. Eine gemischte Holding hält Beteiligungen und erbringt daneben eigene Leistungen, etwa Management-Dienstleistungen, Lizenzverwaltung oder Konzernfinanzierung für die Töchter. Der Beteiligungsabzug wirkt trotzdem, denn er wird pro Ertrag berechnet: Beteiligungserträge bleiben entlastet, operative Gewinne werden ordentlich besteuert. Konzerninterne Verrechnungen müssen dabei zu Marktkonditionen erfolgen.

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