GRÜNDUNG
Aktiengesellschaft (AG) gründen in der Schweiz
Für die Gründung einer AG brauchen Sie CHF 100'000 Aktienkapital, wovon mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein müssen, einen Verwaltungsrat und eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Dafür bleiben die Aktionäre anonym — sie erscheinen nicht im Handelsregister.
Die Aktiengesellschaft ist die Rechtsform mit dem höchsten Standing im Schweizer Wirtschaftsleben — und die einzige, bei der die Eigentümer nicht im Handelsregister erscheinen. Dafür verlangt sie das fünffache Mindestkapital einer GmbH. Diese Seite zeigt, was die AG-Gründung nach Art. 620 ff. OR voraussetzt, was sie wirklich kostet, wie der Ablauf aussieht — und wann eine AG schlicht zu viel Rechtsform für Ihr Vorhaben ist.
Was eine AG ausmacht
Die AG (Aktiengesellschaft) ist eine juristische Person, deren Kapital in Aktien zerlegt ist. Aktionäre haften nie persönlich — ihr Risiko beschränkt sich auf den Ausgabebetrag ihrer Aktien, bei teilliberiertem Kapital zuzüglich der noch geschuldeten Einzahlung. Der Nennwert einer Aktie muss seit der Aktienrechtsrevision von 2023 lediglich grösser als null sein; üblich sind Nennwerte zwischen CHF 0.01 und CHF 1'000.
Gegenüber der GmbH bietet die AG drei strukturelle Vorteile: Anonymität (Aktionäre werden nicht publiziert, nur der Verwaltungsrat steht im Handelsregister), freie Übertragbarkeit der Aktien ohne Notar und — daraus folgend — Kapitalmarktfähigkeit: Beteiligungsrunden, Mitarbeiterbeteiligungen und Verkäufe lassen sich über einfache Aktienübertragungen abwickeln, soweit die Statuten keine Vinkulierung vorsehen.
Voraussetzungen für die AG-Gründung
| Voraussetzung | Anforderung |
|---|---|
| Aktienkapital | Mindestens CHF 100'000; einbezahlt mindestens 20 % jeder Aktie, insgesamt mindestens CHF 50'000 (Art. 632 OR) |
| Gründer / Aktionäre | Mindestens eine natürliche oder juristische Person, Nationalität und Wohnsitz frei |
| Verwaltungsrat | Mindestens ein Mitglied; die Gesellschaft muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können (Art. 718 OR) |
| Sitz und Adresse | Rechtsdomizil in einer Schweizer Gemeinde; Domiziladresse zulässig |
| Statuten und Beurkundung | Statuten mit Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Aktienstruktur; öffentliche Beurkundung des Gründungsakts |
| Revisionsstelle | Pflicht; Opting-out möglich bei weniger als zehn Vollzeitstellen |
Der Firmenname braucht den Zusatz «AG» und muss sich von allen eingetragenen Firmen unterscheiden — die Prüfung läuft über den Zefix.
Die Organe der AG
Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ: Sie wählt den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle, genehmigt die Jahresrechnung und beschliesst über die Gewinnverwendung. Die ordentliche GV muss innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres stattfinden — bei der Einpersonen-AG genügt der protokollierte Beschluss des Alleinaktionärs.
Der Verwaltungsrat führt die Gesellschaft. Bestimmte Aufgaben kann er nicht delegieren: Oberleitung, Festlegung der Organisation, Finanzverantwortung inklusive Finanzplanung, Ernennung der Geschäftsleitung und die Benachrichtigung des Gerichts bei Überschuldung (Art. 716a OR). Wer ein Verwaltungsratsmandat übernimmt — auch treuhänderisch — haftet persönlich für Sorgfaltspflichtverletzungen; seriöse Mandatsträger prüfen deshalb laufend Liquidität und Buchhaltung.
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung. Kleine AGs mit weniger als zehn Vollzeitstellen können per Opting-out darauf verzichten; die eingeschränkte Revision gilt für die übrigen KMU, und erst wer zwei Jahre in Folge zwei der drei Schwellen überschreitet — CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz, 250 Vollzeitstellen — braucht die ordentliche Revision.
Kosten der AG-Gründung
Die Bandbreiten stammen aus der Gründungspraxis und variieren je nach Kanton (Stand: Juli 2026):
| Kostenpunkt | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Aktienkapital (Liberierung) | mind. CHF 50'000 | Bleibt Vermögen der AG; Rest von CHF 50'000 kann später nachliberiert werden |
| Notarielle Beurkundung | CHF 1'500–3'000 | Kantonal unterschiedliche Tarife; im Gründungsservice enthalten |
| Handelsregistergebühren | CHF 800–1'200 | Rechnung des Kantons |
| Beratung (optional) | CHF 2'000–5'000 | Bei Stundenhonorar; komplexe Aktionärsstrukturen am oberen Rand |
| Emissionsabgabe | 1 % über CHF 1 Mio. | Bei Standardgründung mit CHF 100'000 Kapital: keine |
| Bargründung mit Gründung Schweiz | CHF 750 pauschal | Inklusive Beratung und Notarkosten, exklusive HR-Gebühren; Sachgründung CHF 1'990 |
Wer teilliberiert gründet, sollte die offene Einzahlungspflicht ernst nehmen: Die restlichen CHF 50'000 bleiben geschuldet, der Verwaltungsrat kann sie jederzeit einfordern — und im Konkursfall tut es die Verwaltung. Die spätere Nachliberierung über uns kostet pauschal CHF 1'100; alle Pauschalen stehen in der Preisliste.
Kapital flexibel halten: Kapitalband und Kapitalerhöhung
Seit der Aktienrechtsrevision von 2023 können die Statuten ein Kapitalband vorsehen: Die GV ermächtigt den Verwaltungsrat, das Aktienkapital während maximal fünf Jahren innerhalb einer Bandbreite von plus/minus 50 Prozent des eingetragenen Kapitals zu erhöhen oder herabzusetzen — ohne für jede Runde eine neue GV einzuberufen. Für Startups mit gestaffelten Finanzierungsrunden ist das der eleganteste Weg, Beteiligungen vorzubereiten, und ein Grund, das Kapitalband gleich bei der Gründung in die Statuten zu schreiben statt später eine Statutenänderung zu bezahlen.
Die klassische ordentliche Kapitalerhöhung bleibt daneben möglich: GV-Beschluss, Beurkundung, Handelsregistereintrag — als Pauschale bei uns CHF 1'750. Wichtig für die Planung: Jede Erhöhung über die Schwelle von CHF 1 Million kumuliertes Kapital löst die Emissionsabgabe von 1 Prozent auf dem übersteigenden Betrag aus.
AG gründen in sieben Schritten
Firmennamen und Aktienstruktur festlegen
Zefix-Prüfung des Namens, Entscheid über Nennwert, Aktienart und allfällige Vinkulierung. Diese Weichen bestimmen später, wie einfach Beteiligungen möglich sind.
Statuten und Gründungsdokumente erstellen
Statuten, Handelsregisteranmeldung, Wahlannahmeerklärungen des Verwaltungsrats, gegebenenfalls Opting-out-Erklärung für die Revision und Domizilhaltererklärung.
Kapitaleinzahlungskonto eröffnen und liberieren
Die Bank sperrt die Einzahlung von mindestens CHF 50'000 und stellt die Kapitalbescheinigung aus. Die Compliance-Prüfung ist der häufigste Zeitfresser — vollständige Dossiers beschleunigen sie.
Gründung öffentlich beurkunden
Der Notar beurkundet Gründungsakt und Statuten; die Gründer erscheinen persönlich oder handeln per Vollmacht. Damit ist die Errichtung vollzogen — rechtsfähig wird die AG aber erst mit dem Eintrag.
Handelsregistereintrag
Das kantonale Handelsregisteramt prüft und trägt ein; die Publikation folgt im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Ab jetzt existiert die AG als juristische Person.
Aktienbuch anlegen und wirtschaftlich Berechtigte melden
Der Verwaltungsrat führt das Aktienbuch über alle Namenaktionäre. Wer allein oder mit Dritten 25 Prozent oder mehr erwirbt, meldet der Gesellschaft zusätzlich die wirtschaftlich berechtigte Person — eine oft übersehene Pflicht mit empfindlichen Rechtsfolgen (Ruhen der Mitgliedschaftsrechte).
Konto, AHV und Mehrwertsteuer
Das Sperrkonto wird zum Geschäftskonto. Es folgen AHV-Anmeldung (auch für den Lohn des mitarbeitenden Aktionärs) und ab CHF 100'000 Jahresumsatz die MWST-Registrierung.
AG gründen als Ausländer
Aktionärin oder Aktionär einer Schweizer AG kann jede Person weltweit sein — auch zu 100 Prozent und auch als ausländische Gesellschaft. Der Schweiz-Anker ist allein die Vertretungsregel: Mindestens eine zeichnungsberechtigte Person braucht Wohnsitz in der Schweiz. Gründer ohne eigenen Wohnsitz kombinieren deshalb drei Bausteine: die Gründung per Vollmacht (Beurkundung ohne Anreise, Zuschlag CHF 300), eine Domiziladresse als Sitz und das treuhänderische Verwaltungsratsmandat für CHF 2'750 pro Jahr. Rechnen Sie als ausländischer wirtschaftlich Berechtigter mit einer strengeren Bankprüfung bei der Kapitaleinzahlung — beglaubigte Ausweise, Herkunftsnachweis der Mittel und ein nachvollziehbares Geschäftsmodell gehören von Beginn an ins Dossier.
Stolpersteine aus der Beurkundungspraxis
- Stückelung zu knapp geplant: Wer 100 Aktien zu CHF 1'000 ausgibt, kann später nur grob beteiligen. Eine feine Stückelung (z. B. 100'000 Aktien zu CHF 1) kostet bei der Gründung nichts — nachträglich ist es eine Statutenänderung.
- Kapitalband vergessen: Ohne statutarische Grundlage braucht jede Finanzierungsrunde einen beurkundeten GV-Beschluss. Das Kapitalband bei der Gründung vorzusehen ist der günstigste Zeitpunkt.
- Fehlende Erklärungen: Wahlannahmeerklärungen des Verwaltungsrats, Domizilhaltererklärung bei c/o-Adresse und Opting-out-Erklärung für die Revision — jedes fehlende Blatt bedeutet eine Rückweisung durch das Handelsregisteramt und verlorene Tage.
Namenaktien oder Inhaberaktien?
Namenaktien sind heute der Regelfall: Sie lauten auf den Namen des Aktionärs, werden im Aktienbuch geführt und lassen sich durch Indossament oder Abtretung übertragen. Inhaberaktien sind seit der GAFI-Gesetzesrevision von 2019 nur noch zulässig, wenn die Gesellschaft börsenkotiert ist oder die Aktien als Bucheffekten ausgestaltet sind — für neu gegründete KMU-AGs faktisch keine Option mehr. Bestehende unzulässige Inhaberaktien wurden von Gesetzes wegen in Namenaktien umgewandelt. Wie Aktienarten, Stimmrechtsaktien und Partizipationsscheine funktionieren, zeigt die Übersicht zu Aktien der Schweizer AG.
AG gründen in Zug oder Zürich
Kantonal unterscheiden sich bei der AG-Gründung vor allem drei Dinge: die Notariatstarife (die Bandbreite von CHF 1'500–3'000 entsteht genau hier), die Durchlaufzeiten der Handelsregisterämter und die spätere Gewinnsteuerbelastung. Zug kombiniert tiefe Gewinnsteuern mit einem Handelsregisteramt, das Gründungsdossiers routiniert und schnell verarbeitet — kein Zufall bei der Dichte an Holding-, Handels- und Krypto-Gesellschaften im Kanton. Zürich bietet den grössten Absatzmarkt und Bankenplatz; wer Kundschaft, Personal und Netzwerk vor Ort braucht, gewinnt hier mehr, als die Steuerdifferenz kostet. Entscheidend bleibt die Substanz: Der Sitz sollte dort liegen, wo die AG tatsächlich geführt wird und erreichbar ist.
Steuern der AG in Kürze
Die AG versteuert ihren Reingewinn mit der direkten Bundessteuer von 8.5 Prozent plus kantonale und kommunale Gewinnsteuern — die effektive Gesamtbelastung hängt damit stark vom Sitzkanton ab. Dazu kommt eine kantonale Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital. Ausgeschüttete Dividenden versteuern die Aktionäre privat als Einkommen; ab zehn Prozent Beteiligung greift die privilegierte Teilbesteuerung. Diese zweite Ebene unterscheidet die AG steuerlich von der Einzelfirma — und macht die Planung von Lohn und Dividende zur wichtigsten Stellschraube nach der Gründung.
Pflichten nach der Gründung
Die AG lebt von dokumentierten Beschlüssen — wer sie vernachlässigt, riskiert im Streitfall oder bei der Bank böse Überraschungen. Zum Pflichtprogramm gehören die doppelte Buchführung mit Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang), die ordentliche GV innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende samt Protokoll, die laufende Nachführung des Aktienbuchs und des Verzeichnisses der gemeldeten wirtschaftlich Berechtigten sowie die jährliche Steuererklärung und AHV-Lohndeklaration. Mutationen — neuer Verwaltungsrat, Adresswechsel, Zeichnungsberechtigungen — müssen zeitnah beim Handelsregister angemeldet werden; als Pauschale kostet eine Organmutation bei uns CHF 150.
AG oder GmbH?
Die Kurzformel: Die GmbH ist die Rechtsform des kleinen Budgets mit publizierten Eigentümern, die AG die Rechtsform der Diskretion und der Kapitalmarktfähigkeit. Wer heute klein startet, aber Investoren plant, gründet trotzdem oft zuerst die GmbH und wandelt später um. Die ausführliche Entscheidungshilfe mit allen Kriterien: GmbH oder AG in der Schweiz gründen.
Wann eine AG zu viel ist
- Das Kapital fehlt: Wer die CHF 50'000 Mindestliberierung nur mit Mühe aufbringt, startet mit der GmbH ab CHF 20'000 — und wandelt bei Bedarf später um, statt von Beginn an mit teilliberiertem Kapital und offener Nachschusspflicht zu leben.
- Lokales Kleingewerbe: Für Coiffeursalon, Handwerksbetrieb oder Beratung ohne Investorenpläne bringt die AG kaum Nutzen, aber laufenden Mehraufwand: Generalversammlungen, Protokolle, Aktienbuch, höhere Gründungs- und Verwaltungskosten.
- Anonymität ohne Substanz: Wer die AG allein wegen der Diskretion wählt, sollte wissen: Gegenüber Bank, Steuerverwaltung und bei Beteiligungen ab 25 Prozent gegenüber der Gesellschaft selbst müssen die wirtschaftlich Berechtigten offengelegt werden. Die Anonymität wirkt im Handelsregister — nicht gegenüber Behörden.
Und wenn die AG richtig ist, aber die Zeit fehlt: Eine bestehende AG-Mantelgesellschaft kaufen macht Sie in wenigen Tagen handlungsfähig — mit Handelsregistereintrag, UID und Bankkonto.
Häufige Fragen
Wie viel Kapital braucht man, um eine AG zu gründen?
Warum eine AG gründen und keine GmbH?
Was kostet die Gründung einer AG?
Wie lange dauert die AG-Gründung?
Muss der Verwaltungsrat in der Schweiz wohnen?
Kann eine einzelne Person eine AG gründen?
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