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STEUERN & RECHT

Unternehmenssteuern in der Schweiz: Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer und Abgaben

Unternehmen in der Schweiz zahlen Gewinnsteuer auf drei Ebenen — Bund, Kanton, Gemeinde. Effektiv ergeben sich je nach Standort rund 11.9 bis 21 Prozent; dazu kommen Mehrwertsteuer (8.1 Prozent Normalsatz), Verrechnungssteuer auf Dividenden und kantonale Kapitalsteuern.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Für die Standortwahl zählt eine Zahl mehr als alle anderen: die effektive Gewinnsteuer aus Bund, Kanton und Gemeinde. Sie reicht von rund 11.9 Prozent in Zug bis rund 21 Prozent am oberen Ende — der Standortentscheid kann die Steuerlast also fast verdoppeln (Stand: Juli 2026). Diese Seite ordnet alle Steuern und Abgaben ein, die eine GmbH oder AG in der Schweiz betreffen, von der Gewinnsteuer über die Mehrwertsteuer bis zu Verrechnungssteuer und Stempelabgaben.

11.9–21 %Gewinnsteuer effektiv
8.1 %MWST-Normalsatz
35 %Verrechnungssteuer
CHF 1 Mio.Freigrenze Emissionsabgabe

Drei Ebenen: Bund, Kanton, Gemeinde

Das Schweizer Steuersystem ist föderal aufgebaut. Jede Ebene erhebt eigene Steuern — was die Rechnung komplex, den Wettbewerb zwischen den Standorten aber transparent macht:

EbeneSteuern für UnternehmenCharakteristik
BundGewinnsteuer 8.5 % (statutarisch), Mehrwertsteuer, Verrechnungssteuer, StempelabgabenLandesweit einheitlich; keine Kapitalsteuer
KantonGewinnsteuer, KapitalsteuerSätze frei festgelegt — Kern des Standortwettbewerbs
GemeindeZuschlag zur Kantonssteuer (Steuerfuss)Innerhalb des Kantons weitere Unterschiede

Gewinnsteuer: statutarische und effektive Sätze

Der Bund erhebt 8.5 Prozent auf dem Reingewinn. Weil Steuern in der Schweiz selbst als Aufwand abzugsfähig sind, entspricht das effektiv rund 7.8 Prozent des Gewinns vor Steuern. Kantone und Gemeinden schlagen ihre eigenen Sätze dazu — massgeblich für Vergleiche ist immer die effektive Gesamtbelastung:

Für Unternehmensgruppen mit mindestens EUR 750 Mio. konsolidiertem Umsatz gilt seit 2024 zusätzlich die OECD-Mindestbesteuerung: Die Schweiz erhebt eine Ergänzungssteuer, die die Belastung solcher Gruppen auf 15 Prozent anhebt. KMU sind davon nicht betroffen — für sie bleiben die kantonalen Sätze massgebend.

Wie stark der Standort wirkt, zeigt das Rechenbeispiel: Bei CHF 500'000 Vorsteuergewinn zahlt eine GmbH in Zug rund CHF 59'500 Gewinnsteuer, in Bern rund CHF 105'000 — Jahr für Jahr. Die vollständige Zuger Rechnung mit Kapitalsteuer und Inhaber-Ebene steht unter Unternehmenssteuern in Zug; warum gerade Zug seit Jahrzehnten die Rangliste anführt, erklärt die Seite Standort Zug.

Kapitalsteuer: die Nebensteuer der Kantone

Neben dem Gewinn besteuern die Kantone das einbezahlte Eigenkapital samt Reserven — mit tiefen Promillesätzen, die je nach Kanton stark variieren. Viele Kantone rechnen die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer an, sodass profitable Unternehmen faktisch keine oder nur eine geringe Kapitalsteuer zahlen. Ins Gewicht fällt sie vor allem bei kapitalstarken Gesellschaften ohne laufenden Gewinn, etwa Holding- und Immobilienstrukturen.

Mehrwertsteuer: Sätze seit 2024

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchssteuer auf Lieferungen und Dienstleistungen im Inland. Seit dem 01.01.2024 gelten die im Zuge der AHV-Finanzierung erhöhten Sätze:

SatzHöheGilt für
Normalsatz8.1 %Die meisten Lieferungen und Dienstleistungen
Reduzierter Satz2.6 %Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente
Sondersatz Beherbergung3.8 %Übernachtungen inklusive Frühstück

Steuerpflichtig wird, wer mit steuerbaren Leistungen mindestens CHF 100'000 Umsatz pro Jahr erzielt — massgebend ist der weltweite Umsatz, nicht nur der schweizerische. Wer darunter liegt, kann sich freiwillig registrieren, um den Vorsteuerabzug zu nutzen. Für Dienstleister mit wenig Vorleistungen lohnt sich oft die Abrechnung mit Saldosteuersätzen, die den administrativen Aufwand deutlich senkt. Details, Abrechnungsarten und Registrierung: Mehrwertsteuer in der Schweiz.

Verrechnungssteuer: 35 Prozent auf Ausschüttungen

Schüttet eine GmbH oder AG Dividenden aus, muss sie 35 Prozent des Bruttobetrags direkt an die ESTV abliefern; der Aktionär erhält nur 65 Prozent ausbezahlt. Die Verrechnungssteuer ist als Sicherungssteuer konzipiert: In der Schweiz ansässige Empfänger, die den Ertrag korrekt deklarieren, erhalten die 35 Prozent vollständig zurück. Ausländische Empfänger stützen sich auf das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen; je nach Land bleibt eine Restbelastung (Sockelsteuer). Innerhalb von Konzernverhältnissen kann die Ablieferung durch das Meldeverfahren ersetzt werden.

Für Gründer heisst das praktisch: Gewinne im Unternehmen zu behalten kostet keine Verrechnungssteuer — sie fällt erst bei der Ausschüttung an und ist bei sauberer Deklaration kein definitiver Kostenfaktor, sondern ein Liquiditätsthema.

Stempelabgaben: Emissionsabgabe mit Freigrenze

Auf der Ausgabe von Beteiligungsrechten (Aktien, Stammanteile) erhebt der Bund eine Emissionsabgabe von 1 Prozent — jedoch erst auf dem Teil über der Freigrenze von CHF 1 Mio. Standardgründungen bleiben damit abgabefrei: Weder die GmbH mit CHF 20'000 noch die AG mit CHF 100'000 löst die Abgabe aus. Zu rechnen ist mit ihr bei kapitalintensiven Gründungen und bei Kapitalerhöhungen, sobald das kumuliert ausgegebene Kapital die Millionengrenze übersteigt; bestimmte Sanierungen sind ausgenommen. Rechenbeispiele, die Agio-Falle bei Finanzierungsrunden und die Abgrenzung zur Umsatzabgabe: Stempelsteuer und Emissionsabgabe.

Zug und Zürich im Vergleich

Die beiden häufigsten Standortkandidaten für Neugründungen im Wirtschaftsraum Zürich/Zentralschweiz unterscheiden sich steuerlich deutlich (Stand: Juli 2026):

KriteriumZugZürich
Gewinnsteuer effektiv (Hauptort)rund 11.9 %rund 19.6 %
Gewinnsteuer bei CHF 500'000 Gewinnca. CHF 59'500ca. CHF 98'000
Einkommenssteuer natürliche PersonenZu den tiefsten der SchweizMittleres bis oberes Segment
EignungHolding-, Handels- und Technologiefirmen, standortunabhängige DienstleisterPersonalintensive Betriebe mit Kundschaft und Arbeitsmarkt vor Ort

Steuern sind dabei ein Kriterium unter mehreren: Wer Personal in Zürich rekrutiert oder Laufkundschaft bedient, fährt mit dem teureren Standort oft betriebswirtschaftlich besser. Die Miet- und Lohnkosten unterscheiden sich zwischen beiden Standorten weniger stark als die Steuersätze.

Was Gründer bei den Steuern konkret planen sollten

Vor der Gründung lohnen sich vier Weichenstellungen: erstens die Standortwahl anhand der effektiven Gewinnsteuer statt der Werbeprospekte; zweitens der MWST-Entscheid (freiwillige Registrierung ab Tag eins, wenn Investitionen mit Vorsteuer anfallen); drittens die Lohn-Dividenden-Strategie der Eigentümer, weil Dividenden ab 10 Prozent Beteiligung nur teilbesteuert, aber nicht AHV-wirksam sind; viertens ein Blick auf die Kapitalstruktur, sobald mehr als CHF 1 Mio. Eigenkapital eingebracht wird. Wie die Steuern in den gesamten Gründungsablauf eingebettet sind, zeigt die Übersicht Firmengründung Schweiz.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Unternehmenssteuern in der Schweiz?
Die effektive Gewinnsteuerbelastung aus Bund, Kanton und Gemeinde liegt je nach Standort zwischen rund 11.9 und 21 Prozent des Vorsteuergewinns (Stand: Juli 2026). Am tiefsten besteuert der Kanton Zug mit rund 11.9 Prozent, am oberen Ende liegen Kantone wie Bern. Dazu kommt eine kantonale Kapitalsteuer auf dem Eigenkapital im Promillebereich.
Welche Mehrwertsteuersätze gelten in der Schweiz?
Seit dem 01.01.2024 gelten drei Sätze: 8.1 Prozent Normalsatz, 2.6 Prozent reduzierter Satz für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Bücher und Medikamente sowie 3.8 Prozent Sondersatz für Beherbergungsleistungen. Mehrwertsteuerpflichtig wird ein Unternehmen ab CHF 100'000 steuerbarem Weltumsatz pro Jahr; darunter ist die Registrierung freiwillig.
Was ist die Verrechnungssteuer und wer bekommt sie zurück?
Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer von 35 Prozent, die die Gesellschaft auf Dividenden und bestimmten Zinsen direkt an die ESTV abführt. In der Schweiz ansässige Empfänger erhalten sie vollständig zurück, wenn sie den Ertrag in der Steuererklärung deklarieren. Ausländische Empfänger erhalten eine Rückerstattung nach Massgabe des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens, teils bleibt eine Restbelastung.
Zahlen GmbH und AG unterschiedlich Steuern?
Nein. GmbH und AG werden als juristische Personen identisch besteuert: gleiche Gewinnsteuer, gleiche Kapitalsteuer, gleiche Verrechnungssteuer auf Ausschüttungen. Unterschiede entstehen erst auf Ebene der Eigentümer — etwa durch die Teilbesteuerung von Dividenden ab 10 Prozent Beteiligung. Die Rechtsformwahl sollte deshalb nach Haftung, Kapital und Publizität erfolgen, nicht nach dem Steuersatz.
Was ist die Emissionsabgabe bei der Gründung?
Der Bund erhebt eine Stempelabgabe von 1 Prozent auf der Ausgabe von Beteiligungsrechten — allerdings erst auf dem Teil, der die Freigrenze von CHF 1 Mio. übersteigt. Eine GmbH mit CHF 20'000 oder eine AG mit CHF 100'000 Gründungskapital zahlt somit keine Emissionsabgabe. Relevant wird die Abgabe bei grossen Gründungen und späteren Kapitalerhöhungen über die Freigrenze hinaus.

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