RATGEBER
Firmengründung mit Kryptowährungen in der Schweiz
Das Gründungskapital einer GmbH (CHF 20'000) oder AG (CHF 100'000) kann statt in Franken auch als Sacheinlage in Kryptowährungen eingebracht werden. Zulässig sind liquide, bewertbare Coins wie Bitcoin und Ethereum — gegen Sacheinlagevertrag, Gründungsbericht und Prüfungsbestätigung eines Revisors.
Die Schweiz hat als eines der ersten Länder die Gründung mit digitalen Vermögenswerten praktisch etabliert: Das Handelsregisteramt Zug akzeptiert Kryptowährungen seit 2017 als Sacheinlage, das DLT-Gesetz von 2021 hat Registerwertrechte ins Obligationenrecht geschrieben. Wer sein Gründungskapital in Bitcoin oder Ethereum hält, kann damit direkt eine GmbH oder AG ausstatten — wenn Bewertung und Dokumentation stimmen.
Rechtsrahmen: Sacheinlage statt Bareinzahlung
Das Obligationenrecht behandelt Krypto-Kapital als Sacheinlage nach Art. 634 OR. Drei Anforderungen entscheiden über die Zulässigkeit: Der Vermögenswert muss bilanzierungsfähig sein (als Aktivum ausweisbar), sofort verfügbar (die Gesellschaft muss nach Eintrag frei darüber verfügen können) und verwertbar (ein liquider Markt muss die Umwandlung in Franken erlauben). Bitcoin und Ethereum erfüllen diese Kriterien nach gefestigter Praxis; bei kleineren Token entscheidet der Einzelfall, eigene Projekt-Token vor Marktstart scheitern regelmässig an der Verwertbarkeit.
Bewertung und Volatilität
Bewertet wird zum Marktpreis anerkannter Handelsplätze im Gründungszeitpunkt. Das Risiko liegt im Zeitfenster zwischen Bewertung, Beurkundung und Handelsregistereintrag: Fällt der Kurs, kann die Einlage unter das gezeichnete Kapital rutschen. Die Praxis arbeitet deshalb mit zwei Instrumenten:
| Instrument | Wirkung |
|---|---|
| Sicherheitsabschlag auf den Marktwert üblich 10–30 % je nach Coin | Kapital bleibt auch bei Kursrückgang gedeckt |
| Übereinlage mehr Coins als rechnerisch nötig | Überschuss wird als Agio oder Darlehen verbucht |
Für die Folgebilanz gilt: Krypto-Bestände sind Aktiven, Kursschwankungen wirken erfolgswirksam — ein Punkt, der in die Steuerplanung gehört (Überblick: Steuern in der Schweiz).
Ablauf der Krypto-Gründung
Struktur festlegen
Rechtsform (GmbH ab CHF 20'000, AG ab CHF 100'000), Höhe und Zusammensetzung der Einlage, Standort — für Krypto-Vorhaben in der Praxis meist Zug oder Zürich.
Bewertung dokumentieren
Marktpreis-Nachweis, Abschlag festlegen, Sacheinlagevertrag und Gründungsbericht erstellen.
Revisor bestätigen lassen
Ein zugelassener Revisor prüft Bewertung und Verfügbarkeit und stellt die Prüfungsbestätigung nach Art. 635a OR aus.
Coins übertragen und beurkunden
Übertragung in die Gesellschafts-Wallet, öffentliche Beurkundung der Gründung mit Sacheinlage-Offenlegung in den Statuten.
Handelsregistereintrag
Anmeldung mit vollständigem Sacheinlage-Dossier; nach dem Eintrag ist die Gesellschaft handlungsfähig — weiter wie bei jeder Gründung (Gesamtablauf).
Zeitbedarf: gegenüber der Bargründung etwa ein bis zwei Wochen zusätzlich für Revisor und Dokumentation.
Banking für Krypto-Gesellschaften
Die Kontoeröffnung bleibt der anspruchsvollste Teil. Klassische Retailbanken lehnen Krypto-nahe Geschäftsmodelle teils pauschal ab; spezialisierte Schweizer Institute mit Krypto-Fokus sowie einzelne Kantonalbanken führen solche Konten, verlangen aber lückenlose Herkunftsnachweise der Coins (Transaktionshistorie, Erwerbsbelege). Wer die Einlage-Coins über Jahre auf verschiedenen Börsen akkumuliert hat, sollte die Dokumentation vor dem Bankgespräch aufbereiten — fehlende Herkunftsnachweise sind der häufigste Ablehnungsgrund, noch vor dem Geschäftsmodell selbst.
Wann die Krypto-Sacheinlage nicht der richtige Weg ist
Wer kurzfristig ohnehin Franken-Liquidität braucht, fährt mit dem einfacheren Weg besser: Coins vor der Gründung verkaufen und bar gründen — das spart Revisor, Sacheinlage-Dokumentation und Bewertungsrisiko. Auch bei stark schwankenden oder illiquiden Token ist der Verkauf sauberer als der Streit mit dem Handelsregisteramt über die Verwertbarkeit. Die Sacheinlage lohnt sich vor allem, wenn grössere Bestände langfristig in der Gesellschaft gehalten werden sollen oder ein Verkauf im Privatvermögen steuerlich ungünstig wäre. Für ausländische Gründer gelten zusätzlich die üblichen Vertretungsregeln — Details im Beitrag Firma gründen als Ausländer.
Standort: Crypto Valley und darüber hinaus
Der Kanton Zug bleibt mit dem Crypto Valley der dichteste Blockchain-Standort Europas: spezialisierte Kanzleien, Revisoren mit Krypto-Erfahrung, ein Handelsregisteramt mit etablierter Sacheinlage-Praxis und tiefe Gewinnsteuern. Zürich zieht mit dem grösseren Talentpool nach. Für die glaubwürdige Präsenz internationaler Teams genügt zum Start oft ein Firmendomizil mit Geschäftsadresse — ausgebaut wird, wenn das Team wächst.
Häufige Fragen
Welche Kryptowährungen akzeptiert das Handelsregister als Sacheinlage?
Wie wird der Wert der Krypto-Einlage bestimmt?
Welche Dokumente braucht die Krypto-Gründung zusätzlich?
Muss die Firma danach ihre Buchhaltung in Krypto führen?
Braucht eine Krypto-Firma eine FINMA-Bewilligung?
Bereit für den nächsten Schritt?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben — Sie erhalten innert eines Arbeitstages eine kostenlose Ersteinschätzung.