MANDATE
VR-Mandat in der Schweiz: der Verwaltungsrat für Ihre AG
Ein VR-Mandat stellt Ihrer Schweizer AG das gesetzlich verlangte Verwaltungsratsmitglied mit Wohnsitz in der Schweiz (Art. 718 Abs. 4 OR). Kosten: CHF 2'750 pro Jahr, Antritt innert weniger Tage (Stand: Juli 2026).
Der Grund für beide Mandate ist derselbe: Ohne mindestens eine zeichnungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz trägt das Handelsregisteramt Ihre Gesellschaft nicht ein — und setzt bei später wegfallendem Wohnsitz eine Frist zur Behebung des Organisationsmangels, bis hin zur Auflösung durch das Gericht. Für Gründer und Eigentümer im Ausland schliesst ein treuhänderischer Mandatsträger diese Lücke: rechtskonform, im Handelsregister eingetragen, mit klar geregelten Pflichten.
Warum braucht eine Schweizer Firma einen residenten Direktor?
Das Obligationenrecht verlangt für jede Kapitalgesellschaft eine lokale Vertretung. Für die Aktiengesellschaft bestimmt Art. 718 Abs. 4 OR:
«Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor sein.»
Für die GmbH formuliert Art. 814 Abs. 3 OR wortgleich:
«Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Geschäftsführer oder Direktor sein.»
Drei Punkte werden dabei oft übersehen. Erstens zählt der Wohnsitz, nicht der Pass — die Nationalität ist seit der Revision von 2008 ohne Bedeutung. Zweitens muss die residente Person vertretungsberechtigt sein: Ein Verwaltungsrat mit Schweizer Wohnsitz, aber ohne Zeichnungsberechtigung erfüllt die Anforderung nicht. Drittens gilt bei Kollektivunterschrift zu zweien in der Praxis der Handelsregisterämter: Es braucht zwei zeichnungsberechtigte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, damit die Gesellschaft tatsächlich handlungsfähig vertreten ist.
VR-Mandat für die Schweizer AG
Der Verwaltungsrat ist das oberste Leitungsorgan der Aktiengesellschaft. Seine Kernaufgaben nach Art. 716a OR sind unübertragbar: Oberleitung der Gesellschaft, Festlegung der Organisation, Ausgestaltung von Rechnungswesen und Finanzkontrolle, Ernennung und Überwachung der Geschäftsführung, Erstellung des Geschäftsberichts — und die Pflicht, bei Überschuldung das Gericht zu benachrichtigen.
Ein treuhänderischer VR nimmt diese Aufgaben aktiv wahr: Er prüft die Jahresrechnung, nimmt an Sitzungen und Generalversammlungen teil, überwacht Liquidität und Kapitaldeckung und vertritt die Gesellschaft gegenüber Behörden. Die operative Führung bleibt bei der Geschäftsleitung, die strategische Hoheit bei den Aktionären — der Mandatsträger sorgt dafür, dass die Gesellschaft ihre gesetzlichen Pflichten einhält.
Geschäftsführer-Mandat für die GmbH
Die GmbH kennt keinen Verwaltungsrat: Ihre Führung liegt bei den Geschäftsführern (Art. 809 ff. OR), und mindestens einer mit Vertretungsbefugnis muss in der Schweiz wohnen. Das Gegenstück zum VR-Mandat ist dort das Geschäftsführer-Mandat (CHF 2'950 pro Jahr); Leistungsumfang, Haftung nach Art. 827 OR und Ablauf beschreibt die Seite Geschäftsführer-Mandat.
Was ein Mandat umfasst — und was nicht
| Im Mandat enthalten | Nicht enthalten |
|---|---|
| Eintrag als Organ im Handelsregister, Zeichnungsberechtigung (üblich: kollektiv zu zweien) | Operative Geschäftsführung, Verkauf, Personal, Kundenkontakt |
| Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses nach Art. 718 Abs. 4 bzw. Art. 814 Abs. 3 OR | Buchführung und Lohnadministration (separat als Administration buchbar) |
| Teilnahme an Generalversammlung und ordentlichen Sitzungen, Prüfung der Jahresrechnung | Kapitalbeschaffung, Kreditvermittlung, Kundengarantien |
| Überwachung von Liquidität, Kapitaldeckung und gesetzlichen Pflichten | Blankounterschriften oder Handlungen ohne vorgängige Prüfung |
| Vertretung gegenüber Handelsregister, Steuerverwaltung und Ausgleichskasse | Übernahme von Altlasten-Haftung aus der Zeit vor Mandatsbeginn |
| Laufende Information des Eigentümers, definierter Weisungsrahmen | Anonymität — Organe sind im Handelsregister öffentlich einsehbar |
Haftungsrisiken — und wie sie abgesichert werden
Die Organhaftung nach Art. 754 OR ist persönlich, unbeschränkt und trifft den treuhänderischen Mandatsträger genauso wie den Eigentümer im Amt: Wer Pflichten absichtlich oder fahrlässig verletzt, haftet der Gesellschaft, den Aktionären und den Gläubigern für den Schaden. Praktisch am relevantesten sind drei Konstellationen:
- Sozialversicherungsbeiträge: Werden AHV/IV/EO-Beiträge schuldhaft nicht abgerechnet, haften die Organe nach Art. 52 AHVG persönlich und solidarisch für den Ausfall.
- Steuern bei Beendigung: Bei Liquidation oder Sitzverlegung ins Ausland haften die mit Verwaltung oder Liquidation betrauten Personen solidarisch für die Steuern bis zum Betrag des Liquidationsergebnisses (Art. 55 DBG).
- Verschleppte Sanierung: Wer bei Kapitalverlust oder Überschuldung (Art. 725 ff. OR) zu spät handelt, haftet für den Verspätungsschaden.
Ein professioneller Mandatsträger steuert diese Risiken über den Mandatsvertrag: definierte Informations- und Einsichtsrechte, Kollektivunterschrift statt Einzelvollmacht, dokumentierte Beschlüsse, eine Schadloshaltungsvereinbarung mit dem wirtschaftlich Berechtigten und — je nach Risikoprofil — eine D&O-Versicherung. Genau diese Sorgfalt erklärt auch den Preis: Ein Honorar deutlich unter Markt bedeutet meist, dass keine echte Überwachung stattfindet — und damit ein unkalkuliertes Risiko für beide Seiten.
«Nominee Director»: was der Begriff verschweigt
Der Begriff «Nominee Director» stammt aus Offshore-Jurisdiktionen und meint dort einen eingesetzten Direktor, der nur auf dem Papier erscheint. Auf die Schweiz lässt sich dieses Konzept nicht übertragen: Das Schweizer Recht kennt keinen haftungsfreien Strohmann. Jede im Handelsregister eingetragene Organperson trägt die volle Verantwortlichkeit nach Art. 754 OR, ist öffentlich sichtbar und muss ihre Sorgfaltspflichten tatsächlich wahrnehmen. Wer Ihnen ein «anonymes» oder «haftungsfreies» Nominee-Konstrukt für eine Schweizer AG verspricht, verkauft etwas, das rechtlich nicht existiert. Das treuhänderische VR-Mandat ist die seriöse Entsprechung — mit echter Pflichterfüllung statt Papierfunktion.
Typische Szenarien aus der Praxis
Gründung aus dem Ausland: Ein Unternehmer aus Deutschland gründet eine GmbH in Zug, bleibt aber in München wohnhaft. Ohne residenten Geschäftsführer verweigert das Handelsregisteramt den Eintrag. Mit Geschäftsführungsmandat, Firmendomizil und Buchhaltung aus einer Hand ist die Gesellschaft eintragungsfähig und gegenüber Bank und Steuerverwaltung konsistent aufgestellt.
Nachfolge und Wegzug: Der Inhaber einer Zürcher AG wandert aus; die Kinder übernehmen die Aktien, wohnen aber im Ausland. Das VR-Mandat überbrückt die Vertretungslücke, bis die Nachfolge geregelt ist — ohne Verkauf, ohne Umzugszwang.
Investorenstruktur: Eine ausländische Holding hält eine Schweizer Tochter-AG. Der treuhänderische VR stellt die lokale Handlungsfähigkeit sicher und hält Fristen, Jahresrechnung und Registerpflichten im Griff, während die Gruppe die Strategie vorgibt.
VR-Mandat in Zug oder Zürich
Beide Standorte haben für Mandate ihre eigene Logik: Zug punktet mit tiefen Unternehmenssteuern und kurzen Wegen zu Handelsregister und Steuerverwaltung, Zürich mit Banken- und Kapitalmarktnähe. Unser Team arbeitet in beiden Kantonen mit eingespielten Kontakten zu Notariaten, Registerämtern und Banken — der Mandatsträger ist dort ansässig, wo Ihre Gesellschaft ihren Sitz hat. Das ist mehr als Formalität: Ein Organ mit Wohnsitz und Arbeitsort in der Sitzregion stärkt die Substanz der Gesellschaft gegenüber Banken und Steuerbehörden.
So kommt das Mandat zustande
Anfrage und Compliance-Prüfung
Wir prüfen Geschäftsmodell, wirtschaftlich berechtigte Personen und Risikoprofil nach Geldwäschereigesetz. Nicht jedes Mandat nehmen wir an — die Kriterien stehen unter Mandatsübernahmen.
Mandatsvertrag
Aufgaben, Weisungsrahmen, Informationsrechte, Honorar und Schadloshaltung werden schriftlich fixiert. Sie wissen vor der Unterschrift, was das Mandat leistet — und was nicht.
Handelsregister-Eintrag
Wahlbeschluss, Annahmeerklärung und beglaubigte Unterschrift gehen ans Handelsregisteramt. Bei bestehenden Gesellschaften kostet die Mutation CHF 150 zuzüglich Registergebühren (Stand: Juli 2026).
Laufende Mandatsführung
Sitzungen, Jahresrechnung, Fristenkontrolle, Behördenkontakt — dokumentiert und mit regelmässiger Berichterstattung an den Eigentümer.
Kosten: VR- und GF-Mandate im Überblick
| Leistung | Honorar (Stand: Juli 2026) |
|---|---|
| Treuhänderisches Verwaltungsratsmandat (AG) | CHF 2'750 pro Jahr |
| Treuhänderisches Geschäftsführungsmandat (GmbH) | CHF 2'950 pro Jahr |
| Treuhänderischer Gesellschafter | CHF 1'450 pro Jahr |
| Treuhänderisches Halten und Verwahren von Aktien | CHF 1'450 pro Jahr |
| Handelsregister-Mutation der Organe | CHF 150 |
| Treuhänderische Gründung AG oder GmbH (zzgl. Gründungskosten) | CHF 1'500 |
Alle Preise zuzüglich MWST (8.1%). Die Pauschalen decken das Standardmandat ab; höherer Aufwand — häufige Sitzungen, Einzelunterschrift, regulierte Tätigkeit, Sanierungssituation — wird vorab offeriert. Bei einer Neugründung lässt sich das Mandat direkt in den Gründungsablauf integrieren: Übersicht unter Firmengründung in der Schweiz.
Wann sich ein VR-Mandat nicht lohnt
Ein treuhänderisches Mandat ist die zweitbeste Lösung, wenn eine bessere existiert: Lebt ein Gesellschafter, Mitgründer oder leitender Mitarbeiter mit Wohnsitz in der Schweiz, ist dessen Wahl ins Organ meist sinnvoller und günstiger. Wer ohnehin plant, selbst in die Schweiz zu ziehen, braucht das Mandat höchstens als Übergangslösung. Und wer ein rein operatives Geschäft vor Ort führt, braucht keine Vertretungslösung, sondern echtes Management. Kein seriöser Anbieter ersetzt zudem fehlende Substanz: Eine Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit, Konto und Domizil bleibt auch mit Mandatsträger eine leere Hülle — Banken erkennen das im Onboarding zuverlässig.
Häufige Fragen
Was kostet ein VR-Mandat in der Schweiz?
Wer haftet als Verwaltungsrat?
Muss der Verwaltungsrat Schweizer Staatsbürger sein?
Behalte ich als Eigentümer die Kontrolle über meine Firma?
Was ist der Unterschied zwischen VR-Mandat und Nominee Director?
Kann ich das Mandat wieder kündigen?
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