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Handelsregistereintrag in der Schweiz: Ablauf, Kosten, Pflichten
Der Handelsregistereintrag kostet je nach Rechtsform ab CHF 120 Bundesgebühr (Einzelfirma) bis CHF 420 (GmbH/AG) und dauert nach Einreichung meist wenige Tage bis zwei Wochen. GmbH und AG entstehen rechtlich erst mit dem Eintrag.
Geführt wird das Handelsregister von den Kantonen nach Bundesrecht (Art. 927 ff. OR). Der Eintrag macht eine Firma rechtlich existent bzw. öffentlich: Er schützt den Firmennamen, schafft Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und ist Anknüpfungspunkt für UID, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen. Dieser Beitrag zeigt, wer sich eintragen muss, wie der Ablauf aussieht, was er kostet — und wie Sie mit Zefix jede eingetragene Schweizer Firma kostenlos prüfen.
Wer eintragungspflichtig ist — und wer freiwillig darf
Die Eintragungspflicht hängt von der Rechtsform ab; pauschal «jedes Unternehmen» trifft es nicht:
| Rechtsform | Eintrag | Bemerkung |
|---|---|---|
| GmbH / AG / Genossenschaft | Zwingend (konstitutiv) | Die Gesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag |
| Einzelunternehmen | Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz | Darunter freiwillig — der Eintrag schützt den Firmennamen und wirkt seriöser gegenüber Banken und Lieferanten |
| Kollektiv- / Kommanditgesellschaft | Zwingend | Deklarativ; die Gesellschaft besteht schon vorher |
| Verein | Nur bei kaufmännischem Gewerbe oder Revisionspflicht | Sonst freiwillig |
| Zweigniederlassung | Zwingend | Auch für Niederlassungen ausländischer Gesellschaften |
Für Gründer einer Kapitalgesellschaft ist der Eintrag also kein Verwaltungsakt am Rande, sondern der Moment, in dem die GmbH oder AG ihre Rechtspersönlichkeit erhält.
Ablauf des Handelsregistereintrags in vier Schritten
Dokumente vorbereiten
Für GmbH und AG: Statuten, Gründungsurkunde, Annahmeerklärungen der Organe, Domizilhaltererklärung (bei c/o-Adresse) und der Kapitaleinzahlungsnachweis der Bank über das einbezahlte Stamm- bzw. Aktienkapital. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen sind der häufigste Verzögerungsgrund.
Öffentliche Beurkundung
Ein Notar beurkundet den Gründungsakt und bestätigt die Gesetzeskonformität von Statuten und Beschlüssen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften brauchen keine Beurkundung — sie melden sich direkt an.
Anmeldung beim Handelsregisteramt
Die Anmeldung geht an das Handelsregisteramt des Sitzkantons, oft direkt durch den Notar. Das Amt prüft Vollständigkeit und Rechtmässigkeit; die Prüfung dauert je nach Kanton wenige Tage bis zwei Wochen.
Tagebucheintrag und SHAB-Publikation
Mit dem Tagebucheintrag ist die Firma eingetragen und erhält ihre UID (CHE-Nummer). Gegenüber Dritten wird der Eintrag am Werktag nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt wirksam (Art. 936a OR).
Der gesamte Gründungsablauf — von der Namensprüfung bis zur MWST-Anmeldung — dauert bei sauberer Vorbereitung zwei bis drei Wochen.
Kosten: Gebühren und Nebenkosten
Die Registergebühren sind seit 2021 schweizweit einheitlich in der Gebührenverordnung geregelt und wurden damals deutlich gesenkt (Stand: Juli 2026):
| Vorgang | Registergebühr |
|---|---|
| Neueintragung Einzelunternehmen | CHF 120 |
| Neueintragung Kollektiv-/Kommanditgesellschaft | CHF 240 |
| Gründung GmbH oder AG | CHF 420 |
| Eintragung Zweigniederlassung | CHF 180 |
| Spätere Änderungen (Organe, Sitz, Statuten) | Nach Vorgang, deutlich tiefer als die Neueintragung |
Die Registergebühr ist nur ein Teil der Rechnung: Bei GmbH und AG kommen die Notariatskosten der öffentlichen Beurkundung hinzu, die kantonal unterschiedlich ausfallen. Gesamthaft — Beurkundung, Eintragung, Publikation — bewegen sich Gründungen einer GmbH oder AG in der Regel zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000. Einzelunternehmen sind erheblich günstiger.
Zefix: den zentralen Firmenindex richtig nutzen
Zefix (zefix.ch) ist der öffentliche, kostenlose Firmenindex des Bundes und die erste Anlaufstelle für jede Registerabfrage. So holen Sie das Maximum heraus:
- Suche: Eingabe von Firmenname, Namensbestandteil oder UID (CHE-Nummer). Filter nach Rechtsform, Kanton und Status (aktiv/gelöscht) grenzen Treffer ein. Auch gelöschte Firmen bleiben auffindbar.
- Trefferansicht: Rechtsform, Sitz, UID, Status und der direkte Link zum Auszug des kantonalen Handelsregisteramts.
- Kantonaler Auszug: Zeigt kostenlos Zweck, Kapital, Organe mit Wohnort (nicht Privatadresse), Zeichnungsberechtigungen, Statutendatum und die bisherigen Mutationen.
- SHAB-Publikationen: Alle amtlichen Meldungen einer Firma — Gründung, Organwechsel, Sitzverlegung, Konkurs — sind verlinkt und auf shab.ch durchsuchbar.
- Beglaubigte Auszüge: Für Behörden, Banken oder Ausschreibungen bestellt man beglaubigte Handelsregisterauszüge gegen Gebühr beim kantonalen Amt; der Zefix-Webauszug genügt für die meisten Geschäftszwecke. Bestellwege, Kosten und Apostille im Detail: Handelsregisterauszug bestellen.
- Für Entwickler: Zefix bietet eine öffentliche Schnittstelle (API) — nützlich, um Geschäftspartner automatisiert zu prüfen.
Öffentlich ist damit viel — aber nicht alles: Aktionäre einer AG erscheinen nicht im Handelsregister (Gesellschafter einer GmbH hingegen schon), ebenso wenig Bilanzen, Umsätze oder wirtschaftlich Berechtigte.
Was vor dem Eintrag zu klären ist: Firmenname und Sitz
Der Firmenname muss sich von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden — prüfen Sie ihn vor der Beurkundung in Zefix, sonst scheitert die Anmeldung im letzten Schritt; die vollständige Prüfroutine mit Verwechslungs- und Markencheck zeigt Firmenname prüfen. Zudem verlangt das Register ein Rechtsdomizil im Sitzkanton: eigene Räume oder eine c/o-Adresse mit Domizilhaltererklärung, etwa über ein Firmendomizil in Zug oder Zürich. Wer statt einer Neugründung eine Niederlassung eines bestehenden Unternehmens eintragen will, findet die Besonderheiten im Beitrag zur Zweigniederlassung in der Schweiz.
Pflichten nach dem Eintrag
Mit dem Handelsregistereintrag beginnen laufende Pflichten:
- Buchführung: Eingetragene Unternehmen führen eine ordnungsgemässe Buchhaltung; Kapitalgesellschaften erstellen Jahresrechnungen mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang.
- Revision: GmbH und AG sind grundsätzlich revisionspflichtig; Gesellschaften mit weniger als zehn Vollzeitstellen können mit Zustimmung aller Gesellschafter das Opting-out erklären.
- Aktualität des Eintrags: Organwechsel, Sitzverlegungen, Kapital- und Statutenänderungen sind unverzüglich anzumelden und werden im SHAB publiziert.
- Steuern und Sozialversicherungen: Anmeldung bei der kantonalen Steuerverwaltung, der AHV-Ausgleichskasse (bei Löhnen) und ab CHF 100'000 Umsatz bei der Mehrwertsteuer.
Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Bussen, persönliche Haftungsfolgen für Organe und im Extremfall die amtliche Auflösung.
Fazit: Eintrag vorbereiten statt reparieren
Der Handelsregistereintrag ist günstig (ab CHF 120 Gebühr) und schnell (Tage bis zwei Wochen) — wenn Name, Domizil, Organe und Kapitalnachweis vor der Anmeldung stimmen. Prüfen Sie den Wunschnamen in Zefix, sichern Sie das Rechtsdomizil und lassen Sie die Unterlagen vor der Beurkundung kontrollieren. Unser Team begleitet Firmengründungen von der Namensprüfung bis zur SHAB-Publikation und übernimmt den gesamten Registerverkehr mit dem Amt.
Häufige Fragen
Wer muss sich in der Schweiz ins Handelsregister eintragen?
Was kostet der Handelsregistereintrag?
Wie lange dauert der Eintrag ins Handelsregister?
Was ist Zefix und was sehe ich dort?
Welche Pflichten habe ich nach dem Eintrag?
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