RATGEBER
Firmenname prüfen: so vermeiden Sie die teure Ablehnung
Ob ein Firmenname frei ist, zeigt der Zentrale Firmenindex Zefix in 30 Sekunden — kostenlos und tagesaktuell. Die vollständige Prüfung geht weiter: Verwechslungsgefahr, Markenregister und die Bildungsregeln nach Art. 944 ff. OR entscheiden, ob der Name den Eintrag übersteht und danach verteidigt werden kann.
Der teuerste Namensfehler passiert nicht bei der Suche, sondern bei der Reihenfolge: Erst beurkunden lassen, dann prüfen. Steht der Name in den notariell beurkundeten Statuten und das Handelsregisteramt lehnt ab — oder ein Konkurrent mahnt nach dem Eintrag ab —, kostet die Korrektur eine neue Beurkundung, neue Gebühren und im schlimmsten Fall den bereits bezahlten Marktauftritt. Die Prüfung vor der Gründung kostet eine Stunde.
Die Prüfung in sechs Schritten
Zefix-Suche mit Varianten
Suchen Sie im Zentralen Firmenindex nicht nur den exakten Wunschnamen, sondern Schreibvarianten: mit und ohne Bindestrich, zusammen- und getrenntgeschrieben, deutsche und englische Fassung, gängige Tippfehler. Zefix zeigt auch gelöschte Firmen — deren Namen sind grundsätzlich wieder verfügbar.
Ähnlichkeit bewerten
Massstab ist der Gesamteindruck in Erinnerung des Publikums: Klang, Schriftbild und Sinngehalt. Ein abweichender Rechtsformzusatz oder ein zusätzliches Allerweltswort («Consulting», «Group») schafft keine deutliche Unterscheidung. Kritisch sind Namen derselben Branche und Region — dort urteilen Gerichte am strengsten.
Markenregister Swissreg
Prüfen Sie beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum, ob der Name als Marke für Ihre Waren- oder Dienstleistungsklassen geschützt ist. Eine eingetragene Fremdmarke kann den Gebrauch Ihres Firmennamens im Geschäftsverkehr einschränken — auch wenn das Handelsregister ihn akzeptiert.
Domain und Auffindbarkeit
Verfügbarkeit der .ch- und .com-Domain, Kollisionen in Suchresultaten und sozialen Netzwerken. Kein Rechtskriterium, aber ein Geschäftskriterium: Ein Name, der online hinter einem etablierten Namensvetter verschwindet, verliert täglich Kundschaft.
Formale Bildungsregeln
Rechtsformzusatz «AG» oder «GmbH» zwingend, Familienname bei der Einzelfirma, Wahrheitsgebot und Täuschungsverbot nach Art. 944 OR: keine akademischen Titel ohne Grundlage, keine Tätigkeiten, die die Firma nicht ausübt, keine amtlich klingenden Bezeichnungen.
Vorabklärung beim Amt
In Zweifelsfällen — geografische Zusätze, regulierte Begriffe wie «Bank» oder «Versicherung», ungewöhnliche Konstruktionen — lohnt die unverbindliche Anfrage beim kantonalen Handelsregisteramt, bevor der Notar die Statuten beurkundet. Im Rahmen unserer Firmengründung ist diese Prüfung Teil des Mandats.
Was das Handelsregisteramt prüft — und was nicht
Das Handelsregisteramt prüft weniger, als die meisten Gründer annehmen — hier liegt das meistmissverstandene Detail des Schweizer Firmenrechts. Das Amt prüft die Identität: Ein Name, der buchstabengleich bereits eingetragen ist, wird zurückgewiesen (Art. 951 OR verlangt deutliche Unterscheidung von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen). Die Verwechselbarkeit ähnlicher Namen prüft das Amt dagegen nicht — «Alpina Bau GmbH» wird neben «Alpina-Bau AG» eingetragen, obwohl die ältere Firma den Neuling anschliessend auf Unterlassung verklagen kann (Art. 956 OR). Der Registereintrag ist also kein Freibrief: Er bestätigt nur, dass kein identischer Name existiert, nicht, dass der Name rechtlich sicher ist.
Für die Einzelfirma gilt zusätzlich die örtliche Dimension: Ihr Namensschutz wirkt am Geschäftsort (Art. 946 OR), nicht schweizweit. Die schweizweite Ausschliesslichkeit der Kapitalgesellschaften ist einer der unterschätzten Gründe, weshalb wachsende Einzelfirmen in eine GmbH oder AG wechseln.
Die Bildungsregeln nach Rechtsform
| Rechtsform | Namensfreiheit | Pflichtbestandteil | Schutzumfang |
|---|---|---|---|
| AG | frei wählbar — Personen-, Sach- oder Fantasiename | Zusatz «AG» | ganze Schweiz |
| GmbH | frei wählbar | Zusatz «GmbH» | ganze Schweiz |
| Einzelfirma | eingeschränkt | Familienname des Inhabers | Geschäftsort |
| Kollektivgesellschaft | frei wählbar (seit der Firmenrechtsrevision 2016) | Rechtsformzusatz, z. B. «KlG» | ganze Schweiz |
Für alle Formen gleich gelten Wahrheitsgebot und Täuschungsverbot: Der Name darf nichts Unwahres enthalten, keine falschen Erwartungen über Tätigkeit, Umfang oder amtlichen Charakter wecken und keine öffentlichen Interessen verletzen. Regulierte Begriffe — «Bank», «Versicherung», «Universität» — setzen die entsprechende Bewilligung voraus.
Fünf Namen, die durchfallen
Aus der Registerpraxis, verallgemeinert: «Müller» als Einzelfirma ohne Vornamen-Zusatz, wenn am Ort bereits eine Firma Müller eingetragen ist — die Einzelfirma muss sich dann durch Vornamen oder Zusatz unterscheiden. «Zürich Treuhand AG» mit Sitz in Zug — täuschende Geografie. «Dr. Weber Consulting GmbH» ohne Doktortitel des namensgebenden Gesellschafters — unwahrer Titel. «Schweizerische Prüfstelle für Bauqualität GmbH» — amtlicher Anstrich einer Privatfirma. «Estrella AG», wenn eine «Estrella Group AG» derselben Branche existiert — eingetragen würde er, aber die Unterlassungsklage ist programmiert. Jeder dieser Fehler ist mit einer Stunde Prüfung vermeidbar; nach der Beurkundung kostet jeder eine Statutenänderung.
Wann die Namensprüfung nicht das Problem ist
Die Prüfung sichert den Namen — sie beschleunigt nichts. Wer unter Zeitdruck steht, weil ein Vertrag oder eine Ausschreibung eine eingetragene Gesellschaft verlangt, gewinnt mit dem perfekten Namen keine Woche: Die Gründung dauert ihre 2–3 Wochen, und reservieren lässt sich der Name nicht. In dieser Lage ist die Vorratsgesellschaft das passende Werkzeug — übernehmen, umbenennen (mit vorher geprüftem Namen), weiterarbeiten. Und wer den Namen primär als Marke aufbauen will, sollte die Gewichte umkehren: Erst die Markenrecherche und -anmeldung, dann die Firma, deren Registername zur Not vom Markennamen abweichen darf. Den Eintrag selbst, seine Wirkungen und die öffentliche Einsehbarkeit beschreibt der Handelsregistereintrag in der Schweiz; wie Sie bestehende Einträge lesen, zeigt der Handelsregisterauszug.
Häufige Fragen
Wie prüfe ich kostenlos, ob ein Firmenname frei ist?
Kann ich einen Firmennamen reservieren?
Muss die Rechtsform im Firmennamen stehen?
Darf «Schweiz» oder «Swiss» im Firmennamen vorkommen?
Was passiert, wenn mein Name einem bestehenden zu ähnlich ist?
Schützt der Handelsregistereintrag meinen Namen auch als Marke?
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