gründung-schweiz.com

RATGEBER

Handelsregistereintrag in der Schweiz: Ablauf, Kosten, Pflichten

Der Handelsregistereintrag kostet je nach Rechtsform ab CHF 120 Bundesgebühr (Einzelfirma) bis CHF 420 (GmbH/AG) und dauert nach Einreichung meist wenige Tage bis zwei Wochen. GmbH und AG entstehen rechtlich erst mit dem Eintrag.

Stand: 23.07.2026 · Louis Mummenthaler, Treuhandexperte, Fachautor Firmengründung

Geführt wird das Handelsregister von den Kantonen nach Bundesrecht (Art. 927 ff. OR). Der Eintrag macht eine Firma rechtlich existent bzw. öffentlich: Er schützt den Firmennamen, schafft Transparenz gegenüber Geschäftspartnern und ist Anknüpfungspunkt für UID, Mehrwertsteuer und Sozialversicherungen. Dieser Beitrag zeigt, wer sich eintragen muss, wie der Ablauf aussieht, was er kostet — und wie Sie mit Zefix jede eingetragene Schweizer Firma kostenlos prüfen.

Wer eintragungspflichtig ist — und wer freiwillig darf

Die Eintragungspflicht hängt von der Rechtsform ab; pauschal «jedes Unternehmen» trifft es nicht:

RechtsformEintragBemerkung
GmbH / AG / GenossenschaftZwingend (konstitutiv)Die Gesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag
EinzelunternehmenPflicht ab CHF 100'000 JahresumsatzDarunter freiwillig — der Eintrag schützt den Firmennamen und wirkt seriöser gegenüber Banken und Lieferanten
Kollektiv- / KommanditgesellschaftZwingendDeklarativ; die Gesellschaft besteht schon vorher
VereinNur bei kaufmännischem Gewerbe oder RevisionspflichtSonst freiwillig
ZweigniederlassungZwingendAuch für Niederlassungen ausländischer Gesellschaften

Für Gründer einer Kapitalgesellschaft ist der Eintrag also kein Verwaltungsakt am Rande, sondern der Moment, in dem die GmbH oder AG ihre Rechtspersönlichkeit erhält.

Ablauf des Handelsregistereintrags in vier Schritten

  1. Dokumente vorbereiten

    Für GmbH und AG: Statuten, Gründungsurkunde, Annahmeerklärungen der Organe, Domizilhaltererklärung (bei c/o-Adresse) und der Kapitaleinzahlungsnachweis der Bank über das einbezahlte Stamm- bzw. Aktienkapital. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen sind der häufigste Verzögerungsgrund.

  2. Öffentliche Beurkundung

    Ein Notar beurkundet den Gründungsakt und bestätigt die Gesetzeskonformität von Statuten und Beschlüssen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften brauchen keine Beurkundung — sie melden sich direkt an.

  3. Anmeldung beim Handelsregisteramt

    Die Anmeldung geht an das Handelsregisteramt des Sitzkantons, oft direkt durch den Notar. Das Amt prüft Vollständigkeit und Rechtmässigkeit; die Prüfung dauert je nach Kanton wenige Tage bis zwei Wochen.

  4. Tagebucheintrag und SHAB-Publikation

    Mit dem Tagebucheintrag ist die Firma eingetragen und erhält ihre UID (CHE-Nummer). Gegenüber Dritten wird der Eintrag am Werktag nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt wirksam (Art. 936a OR).

Der gesamte Gründungsablauf — von der Namensprüfung bis zur MWST-Anmeldung — dauert bei sauberer Vorbereitung zwei bis drei Wochen.

Kosten: Gebühren und Nebenkosten

Die Registergebühren sind seit 2021 schweizweit einheitlich in der Gebührenverordnung geregelt und wurden damals deutlich gesenkt (Stand: Juli 2026):

VorgangRegistergebühr
Neueintragung EinzelunternehmenCHF 120
Neueintragung Kollektiv-/KommanditgesellschaftCHF 240
Gründung GmbH oder AGCHF 420
Eintragung ZweigniederlassungCHF 180
Spätere Änderungen (Organe, Sitz, Statuten)Nach Vorgang, deutlich tiefer als die Neueintragung

Die Registergebühr ist nur ein Teil der Rechnung: Bei GmbH und AG kommen die Notariatskosten der öffentlichen Beurkundung hinzu, die kantonal unterschiedlich ausfallen. Gesamthaft — Beurkundung, Eintragung, Publikation — bewegen sich Gründungen einer GmbH oder AG in der Regel zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000. Einzelunternehmen sind erheblich günstiger.

Zefix: den zentralen Firmenindex richtig nutzen

Zefix (zefix.ch) ist der öffentliche, kostenlose Firmenindex des Bundes und die erste Anlaufstelle für jede Registerabfrage. So holen Sie das Maximum heraus:

Öffentlich ist damit viel — aber nicht alles: Aktionäre einer AG erscheinen nicht im Handelsregister (Gesellschafter einer GmbH hingegen schon), ebenso wenig Bilanzen, Umsätze oder wirtschaftlich Berechtigte.

Was vor dem Eintrag zu klären ist: Firmenname und Sitz

Der Firmenname muss sich von allen in der Schweiz eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden — prüfen Sie ihn vor der Beurkundung in Zefix, sonst scheitert die Anmeldung im letzten Schritt; die vollständige Prüfroutine mit Verwechslungs- und Markencheck zeigt Firmenname prüfen. Zudem verlangt das Register ein Rechtsdomizil im Sitzkanton: eigene Räume oder eine c/o-Adresse mit Domizilhaltererklärung, etwa über ein Firmendomizil in Zug oder Zürich. Wer statt einer Neugründung eine Niederlassung eines bestehenden Unternehmens eintragen will, findet die Besonderheiten im Beitrag zur Zweigniederlassung in der Schweiz.

Pflichten nach dem Eintrag

Mit dem Handelsregistereintrag beginnen laufende Pflichten:

Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Bussen, persönliche Haftungsfolgen für Organe und im Extremfall die amtliche Auflösung.

Fazit: Eintrag vorbereiten statt reparieren

Der Handelsregistereintrag ist günstig (ab CHF 120 Gebühr) und schnell (Tage bis zwei Wochen) — wenn Name, Domizil, Organe und Kapitalnachweis vor der Anmeldung stimmen. Prüfen Sie den Wunschnamen in Zefix, sichern Sie das Rechtsdomizil und lassen Sie die Unterlagen vor der Beurkundung kontrollieren. Unser Team begleitet Firmengründungen von der Namensprüfung bis zur SHAB-Publikation und übernimmt den gesamten Registerverkehr mit dem Amt.

Häufige Fragen

Wer muss sich in der Schweiz ins Handelsregister eintragen?
GmbH, AG und Genossenschaft entstehen erst mit dem Eintrag — für sie ist er zwingend. Einzelunternehmen sind eintragungspflichtig, sobald der Jahresumsatz CHF 100'000 erreicht; darunter ist der Eintrag freiwillig. Kollektiv- und Kommanditgesellschaften müssen sich eintragen, Vereine nur, wenn sie ein kaufmännisches Gewerbe betreiben oder revisionspflichtig sind.
Was kostet der Handelsregistereintrag?
Die eidgenössisch geregelten Registergebühren betragen CHF 120 für Einzelunternehmen, CHF 240 für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften und CHF 420 für die Gründung einer GmbH oder AG; eine Zweigniederlassung kostet CHF 180 (Stand: Juli 2026). Dazu kommen bei GmbH und AG die Notariatskosten der öffentlichen Beurkundung — gesamthaft bewegen sich Gründungen meist zwischen CHF 2'000 und CHF 4'000.
Wie lange dauert der Eintrag ins Handelsregister?
Nach Einreichung vollständiger Unterlagen prüft das kantonale Handelsregisteramt die Anmeldung in der Regel innert weniger Tage bis zwei Wochen. Danach erfolgt der Tagebucheintrag; gegenüber Dritten wird der Eintrag am Werktag nach der Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wirksam. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumente sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Was ist Zefix und was sehe ich dort?
Zefix ist der zentrale Firmenindex des Bundes (zefix.ch). Die Suche nach Firmenname oder UID ist kostenlos und zeigt Rechtsform, Sitz, Status, UID sowie den Link zum kantonalen Handelsregisterauszug mit Zweck, Kapital, Organen und Zeichnungsberechtigten. Auch die SHAB-Publikationen einer Firma sind verlinkt. Beglaubigte Auszüge bestellt man gegen Gebühr beim kantonalen Handelsregisteramt.
Welche Pflichten habe ich nach dem Eintrag?
Mit dem Eintrag gelten Buchführungspflicht, Publikationspflicht für Änderungen (etwa Organwechsel, Sitzverlegung, Kapitalerhöhung) und die Pflicht, Anmeldungen aktuell zu halten. Kapitalgesellschaften unterliegen der Revisionspflicht, können sich aber mit weniger als zehn Vollzeitstellen per Opting-out befreien. Dazu kommen Anmeldungen bei Steuerbehörden, AHV-Ausgleichskasse und — ab CHF 100'000 Umsatz — bei der Mehrwertsteuer.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben — Sie erhalten innert eines Arbeitstages eine kostenlose Ersteinschätzung.

Beratung anfragen+41 44 515 25 93