Steuern in der Schweiz

STEUERN IN DER SCHWEIZ

Um das Steuersystem der Schweiz zu verstehen, muss man wissen, dass in der Schweiz sowohl der Bund wie die Kantone und oft auch die Gemeinden eigenständig Steuern erheben dürfen. Die Höhe der Steuern unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde. Dadurch herrscht in der Schweiz ein gesunder Steuerwettbewerb, von dem letztendlich die Unternehmen und die Bürger profitieren.

Mehrwertsteuer:

Die Mehrwertsteuer ist eine eidgenössische Steuer. Für die Erhebung ist die ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) zuständig.
Bei einem Umsatz von über CHF 100.000.- pro Jahr besteht in der Regel eine Mehrwertsteuerpflicht, darunter ist die Anmeldung freiwillig. Die Gesellschaft muss sich als Steuerpflichtiger selbst bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden.
Im Normalfall liegt der Steuersatz bei 7,6%.
Es kann nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten abgerechnet werden.

Gewinnsteuern:

Direkte Bundessteuer:
Die Besteuerung durch den Bund ist proportional und beträgt 8,5%.
Kantonale- und Gemeindesteuer:
Die von den Kantonen und Gemeinden erhobene Gewinnsteuer, ist ja nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich und abhängig von der Art der Gesellschaft (Holdinggesellschaft, Domizilgesellschaft, gemischte Gesellschaft, ordentliche Gesellschaft). Im günstigsten Fall können es 0% sein, im teuersten Fall mehr als 30%.
Der Kanton Zug zählt zu den steuergünstigsten Kantonen in der Schweiz.

Kapitalsteuer:

Erhoben wird die Kapitalsteuer Kanton und der Gemeinde auf das sogenannte steuerbare Eigenkapital. Der Steuersatz verläuft proportional und bewegt sich in der Regel - je nach Kanton bzw. Gemeinde - zwischen 0.3% und 1%.

Verrechnungssteuer:

Die Verrechnungssteuer beträgt 35%. Sie wird auf Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Lotteriegewinnen direkt von der Bank, Aktiengesellschaft oder Lotteriegesellschaft bezahlt und kann von in der Schweiz wohnhaften Personen mit der Steuererklärung zurückgefordert werden. Der Betrag wird von den zu entrichtenden Steuern abgezogen.

Steuervergünstigungen (beispielhaft für den Kanton Zug):

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